Hallo, ich befinde mich noch bis Mitte 2003 im Erziehungsurlaub. Nun wollen wir in eine andere Stadt ziehen - 400 km weit weg. Meinen Arbeitsvertrag muß ich deswegen doch aber nicht kündigen, oder? Wie ist das wenn ich noch ein Kind bekomme und wieder Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht?
Mitglied inaktiv - 09.08.2002, 18:39