Hallo.
1 gemeinsamer Sohn, 5,5 Jahre (nichtehelich geboren, aber Vaterschaft anerkannt)lebt bei mir. Ich bin in 2. Ehe verheiratet. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Kann mein Ex-Ehemann nun einfach in eine andere Stadt verziehen? 60 km entfernt (einfache Strecke), er sagt, fahren alle 2 Wochen um das Umgangsrecht wahrzunehmen könne er nicht. Da würde er finanziell nicht zu in der Lage sein.Ich kann es aber auch nicht, da wir kein Auto haben.
Wenn ich ihm den gemeinsamen Sohn nicht bringen würde, geht er vor Gericht, um sein Umgangsrecht einzuklagen.
Ach ja, am Rande: Unterhalt zahlt er 110 €, es liegt ein Titel vor.
LG
Mitglied inaktiv - 26.04.2007, 14:26
Antwort auf:
Umzug des Ex-Partners
Hallo,
er darf umziehen,muss aber selber für das Umgangsrecht / Kosten dafür aufkommen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2007
Antwort auf:
Umzug des Ex-Partners
Das gemeinsame Sorgerecht haben mein Ex-Ehemann und ich.
Das Aufenthaltsbestimmnungsrecht wurde bei der Scheidung nicht extra geregelt
Mitglied inaktiv - 26.04.2007, 14:29
Antwort auf:
Umzug des Ex-Partners
Hallo!
Da wird Dein Ex wohl schlechte Karten haben...
Zum einen ist er selbst umgezogen und zum anderen ist grundsätzlich der Umgangsberechtigte dazu verpflichtet die Kosten des Umgangs zu tragen.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung: Wir holen auch jedes 2. WE die zwei Jungs meines LG ab (170km einfach!).
Vielleicht hat er irgendwann (?) die Möglichkeit diese Kosten von der Steuer abzusetzen, das war's dann aber auch...
Also mach Dir keine Sorgen! ;-)
Gruß
Mariele
Mitglied inaktiv - 26.04.2007, 14:38