Frage: Umzug bei getrennten Elternteilen

Im Forum für Alleinerziehnde entbrannte eine rege Diskusion. Ich hoffe sie helfen uns auf die Sprünge :) Thema: Was ist, wenn die Mutter mit den Kindern so weit weg ziehen würde, daß es dem Vater schwer wäre seine Kinder regelmäßig zu sehen. Man würde den Umgang mit dem anderen Elternteil weiterhin wollen ihn aber fast unmöglich machen. Kann das Elternteil bei dem das Kind lebt wegziehen bspielsweise 500km oder gar ins Ausland? Macht es einen Unterschied, ob man alleiniges oder geteiltes SR hat? Kann der getrennte ohne die Kinder lebende Elternteil das verhindern, z.B. durch Klage? Ist das Recht auf den regelmäßgen Umgang abhängig von geleisteten Unterhaltszahlungen? Danke! lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 22.03.2008, 18:03



Antwort auf: Umzug bei getrennten Elternteilen

Hallo, Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2008



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