Guten Tag,
wir sind ein junges, binationales Ehepaar, dass im Moment in der Schweiz wohnhaft ist.
Dort würden wir auch gerne unser Kind zur Welt bringen.
Nun ist es aber ebenfalls so, dass der Vater schon länger in einem Burnout feststeckt und seit einigen Monaten Krankentaggeld bekommt. Ein zeitnaher Berufseinstieg scheint nicht in Aussicht.
Nun überlegen wir nach der Geburt nach Deutschland umzusiedeln, in die Heimat des Vaters, da dort ein wesentlich größeres soziales Netz besteht und alles schlichtweg etwas günstiger ist.
Unsere Frage ist, ist das so ohne weiteres möglich? Wird die Mutter, welche Schweizerin ist, einfach so mit dem Kind nach Deutschland ziehen dürfen?
Können wir uns dann Familienversichern ohne große Hürden?
Und können wir zumindest den mindest Satz Elterngeld beantragen?
Der Vater möchte im ersten Jahr nur so viel wie irgend nötig arbeiten, wegen der jungen Familie und seiner gesundheitlichen Situation.
Gibt es rechtliche Grundlagen die explizit gegen dieses Vorhaben sprechen?
Vielen Dank schonmal im vorraus und einen schönen Spätherbst wünschen wir!
Salome und Ferdinand
von
SaFe Wueliwi
am 31.10.2019, 16:55
Antwort auf:
Umzug Schweiz nach Deutschland: Anspruch auf Elterngeld trotz Krankentaggeld CH?
Hallo,
Sie können nach D ziehen, sich dort krankenversichern und EG erhalten.Aber: Hierbei wird aber das Krankentagegeld berücksichtigt. Wenn es von einer VZ-Tätigkeit ausgeht, ist EG nicht möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2019
Antwort auf:
Umzug Schweiz nach Deutschland: Anspruch auf Elterngeld trotz Krankentaggeld CH?
Ja ihr dürft einfach so umziehen und du, Salome, darfst da auch arbeiten (den Bilateralen sei Dank). Dass du dann arbeitest, nehme ich jetzt einfach mal an, denn wenn der Vater das nicht oder nur wenig kann, muss das Geld ja trotzdem irgendwo herkommen. Familienversicherung geht nur, wenn nur einer arbeitet (und verheiratet natürlich). Sobald du erwerbstätig bist, musst du dich automatisch selbst versichern.
Ob Schweizer Erwerbstätigkeiten beim Elterngeld angerechnet werden, kann ich dir leider nicht sagen (guck da am besten auch noch mal in die Bilateralen).
Ich würde es mir gut überlegen...bin vor gut 10 Jahren nach CH zu meinem Schweizer Ehemann ausgewandert und ICH würde aus vielen Gründen nicht mehr in D leben wollen.
Ä Gruess usäm Bärner Oberland
Armadilla
von
armadilla
am 31.10.2019, 21:37
Antwort auf:
Umzug Schweiz nach Deutschland: Anspruch auf Elterngeld trotz Krankentaggeld CH?
Ich, der Vater, war dieses Jahr über mit 80 Stellenprozent angestellt und im letzten Jahr mit 90 Stellenprozent. Das bestehende Arbeitsverhältnis wird zum Jahresende beendet. Somit dürfte bis zur Geburt nur die zweite Hälfte des Jahres '19 als Berechnungsgrundage dienen. Auf welcher Grundlage wird eine VZ Tätigkeit berrechnet?
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
SaFe Wueliwi
am 08.11.2019, 08:33