Frage: Umzug/Schulwechsel bei GSR

Liebe Frau Bader! Ich, Jürgen, habe 2 Kinder aus 1. Ehe und bin wieder verheiratet. Ich zahle regelmäßig KU nach Düsseldorfer Tabelle und bemühe mich von meiner Seite aus um möglichst intensiven Kontakt zu meinen Kindern. Das Verhältnis zu meiner früheren Frau ist jedoch schlecht, so dass ich erst vor kurzem mündlich von meiner Tochter erfuhr, dass ihre Mutter mit den Kindern umgezogen ist und sie am neuen Wohnort in der Grundschule und in einem Hort angemeldet hat. Meine Exfrau war für mich seitdem noch nicht zu erreichen. Von ihrem früheren Wohnort kannte ich es so (und verließ mich darauf), dass bei Schulanmeldung bzw. Wechsel sowie Anmeldung bei der Meldebehörde meine schriftliche Einverständniserklärung als Mitsorgeberechtigter erforderlich ist. Daher erhob ich nun Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den neuen Wohnort (Melde- und Schul- bzw. Jugendamt). Darauf bekam ich diese niederschmetternde Antwort: "Sehr geehrter Herr K., Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom...weise ich als unbegründet zurück. Ein dienstliches Fehlverhalten meiner Mitarbeiter kann ich nicht erkennen. Bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht zur Anmeldung für Personen demjenigen, dessen Wohnung sie beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen. Es kommt nicht darauf an, ob dem Meldepflichtigen das Sorgerecht für die angemeldete Person zusteht. Die Kinder hatten bisher mit ihrer Mutter alleine in ABC gewohnt und zogen nun nach XYZ. Eine Unterschrift oder gar Einverständniserklärung ist nicht erforderlich. MfG" Ich bin ehrlich gesagt entsetzt. Wofür habe ich dann gemeinsames Sorgerecht? Und was passiert, wenn sie nächstes Jahr auf weiterführende Schulen kommen und meine frühere Frau einfach irgendeine Entscheidung trifft? Habe ich da kein Mitspracherecht? Das ist doch normalerweise der Sinn des GSR! Wie kann es sein, dass das Amt dies nicht beachtet? Ich habe beim Melde- und Schulamt meines eigenen Wohnortes nachgefragt; dort wird bei gemeinsamem Sorgerecht immer eine Genehmigung des anderen Ex-Ehepartners verlangt! Um Mißverständnissen vorzubeugen: ich habe nichts gegen den Umzug meiner Exfrau, zumal sie nur 20 km weiter in einen anderen Kreis gezogen ist. Aber ich kann von meiner Seite aus das Verhältnis zu ihr leider nicht verbessern, da auch ihre Familie gegen mich ist. Ich würde aber gern an schulischen etc. Angelegenheiten meiner Kinder beteiligt! Hat die Behörde richtig oder falsch gehandelt? Was kann ich tun? Vielen herzlichen Dank im Voraus, Jürgen mit Alex

Mitglied inaktiv - 25.09.2004, 19:32



Antwort auf: Umzug/Schulwechsel bei GSR

Hallo, bitte lesen Sie die HInweise u stellen Sie eine allgemeine Frage. Oder wenden Sie sich an meine entgeltliche Beratung übher E-Mail. gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2004



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Umzug bei GSR

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach der Geburt meiner Tochter meinen Job verloren, aufgrund von Befristung und mich noch in der Schwangerschaft vom KV getrennt. Meine Tochter wird 2 und ich suche seit knapp einem Jahr nach Arbeit an meinem jetzigen Wohnort, doch bisher leider ohne Erfolg. Ich komme finanziell kaum über die Runden und hätte e...


Umzug

Hallo. Ich stehe momentan vor einem Problem. Mein Ex Ehemann hat den Umzug zu meinem Freund plus Einschulung schriftlich zugestimmt und mitgeteilt, dass diese Bestätigung von ihm nicht widerrufen werden kann. Nun ist es so, daß er dies nicht mehr möchte. Wir haben bald dazu ein Gerichtstermin. Er kann doch nicht einfach widerrufen oder?


Umzug in ein anderes Bundesland im BV

Guten Tag, ich habe Sonntag positiv getestet. Mein Mann und ich wollen schon länger auf Nrw nach sh ziehen. Ich weiß , dass die Frage schon 2 mal gestellt wurde nur leider ihr mit verschiedenen Antworten. Würde ich nach meinem Umzug weiterhin mein Gehalt bekommen? Bin Erzieherin


Umzug in ein anderes Bundesland während Schwangerschaft

Hallo, ich bräuchte etwas Hilfe... Ich bin schwanger und unbefristet angestellt in einem Bundesland, wir möchten allerdings dieses Jahr in ein anderes Bundesland ziehen. Bei mir auf Arbeit ist man sofort im BV wenn man Schwanger ist... Muss ich meinen Job Kündigen trotz des Umzuges und BV bzw. darf man gekündigt werden wenn man Umzieht und Schw...


Umzug während Elternzeit

Guten Tag, ich bin Ende letzten Monats in ein anderes Bundesland gezogen und habe meinen Arbeitgeber, bei dem ich 3 Jahre Elternzeit beantragt habe, noch nicht informiert. Wann muss ich ihn informieren und kann ich dann gekündigt werden? Oder muss ich kündigen? Mfg 


Alleiniges Sorgerecht umzug

Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt, Kind 2 1/2j, ich habe das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.  Jetzt wollen wir nächstes Jahr zum neuen Partner, 450km entfernt ziehen. Diesen sieht sie ebenfalls als Papa an und hat trotz der Entfernung eine bessere Bindung als zu ihrem Erzeuger, der sich unregelmäßig, wenige St...


Umzug ins Ausland während Mutterschutz

Guten Tag Frau Bader, meine Freundin hat ihren Wohnsitz in Bayern und ist in der 32. SSW. Sie möchte natürlich so schnell wie möglich zu mir nach Österreich ziehen, damit wir mit unserem Baby als Familie zusammenleben können. Nun stellt sich unsere Situation als ziemlich kompliziert heraus. Von den zuständigen Ämtern bekommen wir nur spärliche ...


Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Umzug

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hatte mich diesbezüglich schon einmal gemeldet. Mittlerweile war der Verfahrensbeistand da, wo das Kind klar äußerte das sie umziehen möchte.  Trotzdem war die Empfehlung gegen den Umzug. Meine Frage. Wird der Richter genauso entscheiden, oder kann er sich gegen die Empfehlung aussprechen. Das Kind war auch schon vo...


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...