Guten Tga,
die Tochter meiner Freundin, 12, soll zu Oma und Opa ziehen.
Distanz 130 Kilometer, es gibt Gründe, die sind hier nicht relevant !
Das Bürgeramt, beim Ummelden, sagt jetzt, geht nicht ?
Sie hat alleiniges Sorgerecht
Die sagen :
1. sie muss mit umziehen ? sie hat dort Arbeit !
2. Oma und Opa müssen bestätigen, dass sie dort leben kann, okay
3. Jugendamt muss zustimmen ? warum denn das, was geht die das an ?
Das kann doch nicht stimmen, oder ?
Ich danke für Input
Liebe Grüße
D.
von
Dani01
am 07.04.2015, 20:56
Antwort auf:
Umzug Kind ohne Mutter
Hallo,
JA muss da schon informiert werden um das Kindeswohl prùfen zu kònnen. Man kann sein Kind nicht einfach weggegeben.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.04.2015
Antwort auf:
Umzug Kind ohne Mutter
Wie Leena im anderen Forum schon schrieb: Melderecht ist (noch - ändert sich im September, wenn mich nicht alles täuscht) Landesrecht, es gilt das Meldegesetz des zuständigen Bundeslandes.
Ist Deiner Freundin bewußt, daß diese Ummeldung (so sie denn geht) weitreichende Folgen beim Steuerrecht, Kindergeld, Elterngeld etc. hat? Die Großeltern sind ja nicht sorgeberechtigt, die dürften das Kind nicht mal in der Schule krankmelden, das müßte immer die Mutter "aus der Ferne" machen, von Besuchen beim Arzt, Anmeldungen beim Sportverein und Genehmigungen für den Klassenausflug in den Zoo ganz zu schweigen.
von
Strudelteigteilchen
am 07.04.2015, 23:51
Antwort auf:
Umzug Kind ohne Mutter
Natürlich geht's das das Jugendamt etwas an!
Man kann doch ein Kind nicht einfach "weggeben" wohin man will.
Die Großeltern haben weder Sorge- noch Aufenthaltsbestimmungsrecht und dürfen nichts für ihre Enkelin regeln.
Ein Glück hat das JA da ein gewichtiges Wort mitzureden! Sonst könnte man ja sein Kind einfach zu jemanden anderen geben und es einfach "entsorgen".
von
Colien07022004
am 08.04.2015, 07:27
Antwort auf:
Umzug Kind ohne Mutter
Ist so nicht ganz richtig. Das Jugendamt hat eine Familienpflege nicht zu bewerten und muss diese auch nicht genehmigen.
Um alles für das Kind zu Regeln können die sogeberechtigten eine Vollmacht mit allen relevanten Punkten aufsetzen.
Wir leben seit 3 Jahren in dieser Konstellation. Anmeldung Einwohnermeldeamt, Kita, Arztbesuch, Konten.... alles geht mit dieser Vollmacht.
Die Kindesmutter lebt bei uns in einem anderen Bundesland knapp 300 km entfernt.
Allerdings fühlt sich das Jugendamt auch nicht verantwortlich, wenn man dort um Hilfe bittet....
von
Raupe Nimmersatt
am 28.04.2022, 17:36