Hallo Frau Bader!! Ich hätte bitte eine Frage Ich habe zwei Kinder und unser großer ist nicht leiblicher Sohn meines Mannes mit seinem Vater habe ich gemeinsames Sorgerecht wir wollen jetzt ins Ausland ziehen der Vater stimmt zu muss dies vor einer Stelle beglaubigt sein wir wollen uns absichern das auch alles rechtens ist. Mit freundlichen Grüßen Janine
Mitglied inaktiv - 10.07.2006, 14:43