Hallo Frau Bader, ich stelle mir seit geraumer zeit eine Frage. und zwar: darf ich mit meinem Sohn (3) umziehen? Also deutschlandweit ich habe das alleinige sorgerecht, aufenthaltsbestimmungsrecht ... es besteht kein Kontakt zum KV, das ist schriftlich festgelegt (täter-opfer-ausgleich) wie sieht das aus, müsste man irgendwas beachten? Vielen Dank für ihre Antwort im vorraus! Liebe grüße
von crazysunshine am 07.06.2013, 21:51