Hallo Frau Bader, Sie schrieben dieses als Antwort auf eine andere Frage: "Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. ... Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln ..." 1. Gilt o. g. nur für Ex-Verheiratete oder gilt es auch bei Trennungen von Unverheirateten? 2. Wenn also die Mutter, bei der das Kind lebt, nicht ohne Einwilligung des Vaters umziehen darf - gilt das Gleiche auch für den Vater? Beispiel: Darf der Vater von München nach Stuttgart oder sonstwo hin ziehen - ohne zu "fragen" - die Mutter aber ist verpflichtet, sein Einverständnis einzuholen, wenn sie von München weg ziehen will? MfG Harriet
Mitglied inaktiv - 22.04.2007, 18:58