Frage: Umwandlung in 450-Eurojob erlaubt?

Leider hab ich Ihre Antwort nicht verstanden, Frau Bader. Es geht nochmal um das Gehalt während der Elternzeit in gleichem Arbeitsumfeld wie zuvor: Rechnet man mein altes Bruttogehalt vor der Elternzeit runter, lag es bei ca. 20 Euro Stundenlohn. Netto habe ich damit rund 12 Euro pro Stunde herausbekommen nach allen Steuern und Abgaben. Genau diese 12 Euro möchte mir nun mein Arbeitgeber in der Stunde für die vereinbarten acht Arbeitsstunden in der Woche auszahlen in einem 450-Euro-Vertrag, denn er argumentiert, dass ich vorher ja auch nicht mehr in der Tasche hatte. Ist das rechtens?

von Tomstinchen am 22.01.2013, 11:57



Antwort auf: Umwandlung in 450-Eurojob erlaubt?

Hallo, er muss Ihnen den durchschnittlichen Nettolohn zahlen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2013



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