Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Hi, ich hab da mal eine Frage, die mir auf der Seele brennt. Ich bin nun in der 20 SSW und habe mich vor kurzem bei meinem Arbeitsvermittler erkundigt, wie es aussieht, wenn ich Elternzeit nehme. Als einfache ALG2-Empfängerin kein Problem, ich jedoch bin Umschülerin und habe bis April 2012 einen Bildungsgutschein. Nun schaut es jedoch so aus, dass es sein kann, dass mein Partner - wir haben noch eine Fernbeziehung - ab August eine neue Stelle hat - es bleibt erst mal bei einer Fernbeziehung - und da müssen wir bedenken, dass er vielleicht keine Elternzeit nehmen kann. Nun stellt sich mir die Frage, wie es dann laufen soll. Ich möchte gerne die Umschulung abschließen, also vorwerfen lassen, dass ich einen Grund suche, die Umschulung abzubrechen, möchte ich nicht. Zumal ich um diese Umschulung fast schon gebettelt habe. Mein Arbeitsvermittler zumindest meinte, nach dem ich gefragt hatte. Ich könnte Elternzeit 6 Wochen vor der Geburt nehmen und 8 Wochen danach. Da musste ich ihn erst mal aufklären, das DAS mein Mutterschutz ist und das sie mir da nichts nehmen könnten, da diese Rechtlich abgesichert sein. Mit der Elternzeit ist es jedoch anders. Jedoch möchte ich mein Kind nicht nach zwei Monaten einer Fremden - einer Tagesmutter - in die Hand drücken, damit ich die Umschulung abschließen kann. Weil ich sehe es für mich so, dann kann ichs Kind auch gleich zur Adoption freigeben. Weil die Umschulung selbst würde noch von Februar bis Juni dann gehen. Die Mutterschutzzeit ich mit meinem Schulungsleiter schon geklärt. Da diese in eine Praktikumszeit fällt, mach ich ein Praktikum weniger und mache dann daheim mein Projekt für die Abschlussprüfung. Was mich wirklich ein wenig 'stört' das ich laut ARGE keine Elternzeit nehmen darf. Wenn ich drauf bestehe, gilt die Umschulung als Abgebrochen und ich darf das Geld zurück zahlen. Wenn ich dann noch einen Schritt weiter gehe - man weiß ja in der heutigen Zeit nie - und ich bekomme ein krankes Kind. Das nun eben 24 Std. betreut werden muss. Was will die ARGE dann machen? Es mir weiter verweigern? Ist das alles dann noch rechtens? Können sie das von einer Mutter verlangen, dass sie ihr Kind nach 2 Monaten wen Fremdes in die Hand gibt? Vielleicht hat ja jemand schon die Erfahrung gemacht und kann mir da weiterhelfen. Vielen Dank schon mal. Manu

von ReaverSoul am 26.06.2011, 22:06



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Hallo, in EZ kann man nur mit Arbeitgeber sein. Es geht also um eine Freistellung für die Kindespflege. Problem ist, dass Sie in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen u auch keine Leistungen vom Amt bekommen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2011



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Hallo Soweit ich informiert bin, gibt es Erziehungsurlaub nur für Leute in einem Anstellungsverhältnis. Das ist in dem Sinne eine Umschulung ja nicht. Bei unserer alten Tagesmutter sind immer wieder Kinder ab 8 Wochen, weil die Mütter in so einer Umschulung sind. Klar ist das hart, aber bei Dir geht es ja "nur" um 5 Monate, wenn ich das richtig verstanden habe. Eine absehbare Zeit. Verlangen tun sie die Fremdbetreuung ja nicht, aber in Elternzeit gilt die Umschulung dann als abgebrochen, Du müsstest H4 beantragen ( Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst ) und somit wollen sie ihr Geld wieder. Ich befürchte, dass das rechtens ist.

Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 09:28



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Hi, verlangen tun sies nicht? Es kommt einem als Unerfahrene oft so rüber. Ich hab die erfahrung gemacht, dass sie sich an ihren Aussagen festbeissen. Sicher sind es nur 5 Monate. Dennoch hart. Zudem stellt sich mir dann auch irgendwo die Frage, was wenn das Kind krank ist. Also nicht nur Erkältung, da kann ich mir bei der Umschulung frei nehmen. So geht es einer Mitschülerin, die zwei Kinder hat, die schon über fünf sind. Sondern, wenns Kind eine rundum betreung braucht. Hier sollte vielleicht angemerkt sein, dass bisher nichts drauf hinweisst, aber wenn man heute sieht, wie viele Kinder krank sind, dann kommen die Gedanken doch. Zudem gabs in der Familie den Fall, dass das Kind mit Krebs geboren wurde. Also rausbeschwören möchte ichs nicht, aber ich möchte dennoch wissen, wie es dann aussieht. Gilt die Umschulung dann auch als abgebrochen oder gibt es dafür dann ein Sonderrecht oder wie man es dort dann nennt? Zudem scheind es ja irgendwie ums Geld zu gehen. Ich beziehe schon ALG2, was wegfällt, sobald ich mit dem Kindsvater zusammenlebe. Nur ist man dann an den Vertrag bebunden, wenn man kein ALG2 mehr bezieht? Weil wo wie es sich für mich ließt, scheint das der Bindungsgrund ja zu sein. Abbrechen möchte ich die umschulung gewiss nicht, dass man dies nun meint. Nur geht bei mir derzeit das Kind vor. Reaver

von ReaverSoul am 27.06.2011, 12:51



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Hey nochmal Mal ganz platt gefragt : Was spricht dagegen zum Kindsvater zu ziehen ? Raus aus stattlichen Leistungen, Du kannst Dein Kind genießen und schaust dann weiter. Kinder können immer krank werden, verunglücken etc., aber darauf sollte man sein Leben nicht vorher schon ausrichten.

Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 13:08



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Dagegen spricht derzeit, dass er vielleicht einen Jobwechsel macht, was derzeit noch nicht fest ist und selbst bei seinen Eltern wohnt. Ansonsten würden wir schon zusammen leben, nur derzeit ist dass nicht grade einfach. Sicher kanns immer mal sein, dass mit dem Kind was ist und man kanns vorher nicht einplanen. das ist nun auch nur als beispiel mit gedacht, was die ARGE da dann sagen würde. Weil das wäre für mich irgendwo höhere Gewalt. Aber hab ich dich richtig verstanden? Wenn ich keine Leistungen vom Staat beziehe, fällt dass dann auch weg, sprich der VErtrag wegen der Umschulung? Sorry, wenn ich nun vielleicht ein wenig doof Frage.

von ReaverSoul am 27.06.2011, 14:19



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Das weiss ich nicht, sorry. Aber wenn Du Vertrag sagst, dann schau doch mal genau nach, was da drinsteht. Vielleicht ist Mutterschaft / Elternzeit ja erwähnt ? Und was bekommst Du nun ? ALG 1 bei der Umschulung oder ALG2 und Umschulung ?

Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 20:10



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Im Vertrag, also eher auf dem Bildungsgutschein steht: Gültigkeitsdauer: 07.06.2010 - 07.09.2010 Die Gültigkeit des Bildungsgutscheines endet vorzeitig, wenn Hilfsbedürftigkeit nach § 9 SGBII nicht mehr vorliegt. Schon mal interessant, denn die Frist ist abgelaufen. Aber steht auch drine, dass es auf 24 Monate geht. Also wird sich das aufheben. Der zweite Teil sagt ja eig. verraus, dass, wenn ich nicht mehr bedürftig bin, der Gutschein nichtig ist, oder irre ich mich da? Zum Mutterschutz und Elternzeit steht nichts im Vertrag. Und zu dem was ich beziehe, ich bekomme ALG2 und mach die Umschulung. ALG1 hab ich bisher nicht bezogen, da ich kein Anrecht drauf hatte, da ich nie länger als 6 Monate - Zeitfirma - in einer Firma beschäftigt war und damit immer wieder einen neuen Vertrag bei der Zeitfirma bekommen habe.

von ReaverSoul am 27.06.2011, 22:13



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Die Gültigkeitsdauer ist denke ich nur der Rahmen, ab wann eine Umschulung beginnen ! soll. Das war sicherlich in der Zeit, oder ? Hm, Du wirst ja hilfebedürftig bleiben, oder was verdient Dein Freund ? Theoretisch ist der ja auch Dir nach der Geburt unterhaltspflichtig für 3 Jahre, wenn er entsprechend verdient. Ansonsten wird Dir 300 € Elterngeld / Unterhalt fürs Kind und Kindergeld bleiben. Müsstest also doch wieder aufstocken wenn Dein Freund für Dich nicht zahlen kann, und bleibst somit bedürftig. Dadurch bleibt auch der Gutschein aktuell. Mensch, doofe Situation. Ich würde versuchen es durchzuziehen, vielleicht kannst Du aufgrund des Kindes auf Teilzeit wechseln, soll es geben, auch bei Umschulungen. Für EURE Zukunft wäre es denke ich das Beste, Du hast mehr in der Hand danach. Viel Glück

Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 23:30



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Ja, in der Zeit begann die Umschulung. Genau genommen am 21.06.2010. Von daher ist da wohl von auszugehen. Was meinen Freund angeht, ja doch. Wenn wir zusammen ziehen, fällt mein ALG2 weg. Er liegt über der Mindestgrenze, wo man noch ALG2 zum aufstocken beantragen kann. Und wer ist mir(?) Unterhaltspflichtig? Ich kenn es so, dass Mann der Frau nur Unterhaltspflichtig ist, wenn sie verheiratet sind/waren. Das er für sein Kind Unterhaltspflichtig ist, irgendwo klar. Soweit ich weiß, min bis zum 18. Lebensjahr. Ich mein Ausnahme ist, wenns Kind vorher einen Job hat und sich selbst versorgen kann. Verlängert wird es, wenn das Kind noch in der Ausbildung oder Studium steckt. Dann sind die Eltern länger verpflichtet, das Kind zu unterstützen. Ab dem 25 Lebensjahr kann es dann auch ALG2 beantragen, ob die Eltern dann noch verpflichtet sind, weiß ich nicht. Und ja, es ist eine doofe Situation. Mir ist es nur wichtig, zu wissen, in wie weit ich da vielleicht raus kommen kann, wenn mein Partner die Elternzeit nicht nehmen kann. Weil ich immer noch dagegen ansehe, dass ichs Kind zur Tagesmutter geben muss. Ich hab nichts gegen Tagesmütter. Ab einem gewissen Alter würde ich sie sicherlich auch in Anspruch nehmen, nur das erste Jahr, weiß nicht. Ich kann mich damit nicht anfreunden. Was die Teilzeit angeht, könnte ich mich mal erkundigen. Wäre vielleicht noch eine Möglichkeit, die man wahr nehmen könnte. Dann wären es auch keine 10 Std. dies Kind untergebracht werden muss. Ja, leider sinds 10 Std. und nicht nur 8 Std. da ich fast eine Std Fahrzeit habe. Das es das Beste für uns ist, sicher. Nur da werde ich wohl erst mal fürs Kind da sein und nebenher wohl noch lernen. Derzeit schaut es nicht grade rosig aus. Zusammengefasst, mach ich eine Umschulung zur Fachtinformatikerin für Anwendungsentwicklung. In der Schule hab ich bisher nur ein paar Stunden Programmieren gehabt und im Praktikum habe ich nur mit einer Programmiersprache zu tun und selbst die muss ich im Selbststudium lernen. Daher sehe ich fast schon Rot, was meinen Abschluss angeht. Aber das ist ein anderes Thema.

von ReaverSoul am 28.06.2011, 11:47



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Hey Du hast anspruch auf Betreuungsunterhalt von Deinem Freund. Denn Du arbeitest nicht, weil Du EUER Kind versorgst. Vorrausgesetzt er kann das zahlen , der Unterhalt fürs Kind geht vor. Er hat einen Selbsterhalt, was nach Abzugs des Unterhaltes darüber ist kann verwendet werden. Das gibt es noch nicht so lange, ein paar Jahre erst glaube ich. Google mal Betreuungsunterhalt. Ansonsten würde ich echt versuchen das dann auf Teilzeit zu machen. So machst Du weiter, hast aber auch Zeit fürs Kind. Am besten nochmal einen Termin machen beim Arbeitsamt und auch mit dem Umschulungsleiter sprechen. Doofes Timing, aber es wird sicherlich eine Lösung geben. Vielleicht gibt es auch Foren von Umschülern, wo mehr Leute Erfahrungen haben ?

Mitglied inaktiv - 28.06.2011, 12:02



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Hi Wieder was dazugelernt. Aber werde ich mich mal reinlesen, wobei ich bezweifel, dass ich dies in der Form beantragen werden muss. Aber es ist immer schonmal gut zu wissen. Werde mal weiter Infos sammeln und dann auch mal mit meinem Schulungsleiter und Arbeitsvermittler sprechen. Vielleicht lässt sich ja was machen. Zudem ist dies ja nur dann notwenig, wenn mein Freund die Elternzeit nicht nehmen kann. Wenn er sie nimmt, werde ich meine Umschulung weiter wahr nehmen und abschließen. Und ja, ist leider ein doofes Timing, aber nun. Für mich kam die Möglickeit das Kind abzutreiben nicht eine Sekunde in Frage. Warum auch? Wird schon irgendwie klappen. Was Umschüler angeht, finde ich wohl Beiträge die nach der Elternzeit liegen. Speich Umschulen, nach der Elternzeit. Aber ich habe eine Seite noch gefunden, wo aufgelistet ist, dass auch Umschüler ein Recht auf Elternzeit haben. http://www.allein-erziehend.net/Info/Elternzeit-Erziehungsurlaub.htm

von ReaverSoul am 28.06.2011, 14:22



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Auch mit diesem Bildungsgutschein ? Gerade keine Zeit den Link anzusehen. Timing war nicht doof gemeint, ich könnte auch NIE abtreiben. Bin mir sicher, dass Du die beste Lösung für Euch findest. Es ist ja noch etwas Zeit um sich genau zu informieren.

Mitglied inaktiv - 28.06.2011, 17:42



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Das ist wieder die Frage. Es steht nur Umschüler. Wenn es da auch noch unterteilungen gibt, dann muss man da dann auch noch nachforschen. Was das Timing angeht, hab ich das nur komischerweise - nun nicht von dir, dass hab ich nicht negativ aufgefasst - gehört. Komischerweise von den Personen, die sich Freunde nennen. Daher wirds wohl nun schon so drin sein, dass ich das gleich raushaue. Eine Lösung werden wir sicher finden und all das wrd auch erst nach August ins rollen gebracht, wenn ich sicher sein kann, dass mein Freund die Elternzeit nicht nehmen kann. Vorher wird es so weiterlaufen. Zumindest das mit dem Mutterschutz ist schon abgeklärt und da wird mir auch niemand was. Ich bedanke mich für die Informationen.

von ReaverSoul am 28.06.2011, 18:12



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Gerne. Achja, den richtigen Zeitpunkt fürs Kind gibt es NIE, irgendwas ist immer was man benennen könnte ! Leider ist es so, dass sich nach dem ersten Kind viele Freundschaften erledigen, hatte ich auch. Mit Kind tuen sich aber auch wieder etliche neue Bekanntschaften 7 Freundschaften auf :-) Viel Spaß an Deinem Baby und dass ihr dann bald auch als komplette Familie zusammenwohnen könnt !

Mitglied inaktiv - 28.06.2011, 19:17



Antwort auf: Umschülerin auf Bildungsgutschein wird Elterzeit verweigert

Ja, das hab ich auch schon gemerkt. Irgendwie scheinen es einige nicht verstehen zu wollen und meinen, dass man jemand anderes ist, nur weil man ein Kind hat. Sicher verändert man sich, aber man ist immernoch man selbst. Was solls. Ist dann wohl wieder Zeit, die wahren Freunde zu sehen und die falschen hinter sich zu lassen. Besonders interessant ist es, wie die Leute auf den vorgesehenen Namen reagieren, dass hab ich nun schon gemerkt. Und wie wahr, für Kinder gibt es wirklich nie den richtigen Zeitpunkt. Es ist wirklich immer irgendwas, aber irgendwie kann man es schon schaffen. Danke, werden wir sicher haben und sicherlich werden wir zusehen, schnellst möglich zusmamen zu leben. Ich danke dir nochmals recht Herzlich und wünsche dir alles Gute.

von ReaverSoul am 28.06.2011, 19:42



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