Hallo Frau Bader, während meiner letzten Elternzeit habe ich 6 Stunden täglich gearbeitet. Ich bin dann wieder schwanger geworden und direkt ins BV geschickt worden. Während des BV ist meine Elternzeit ausgelaufen, so dass 1 Monat vor Mutterschutz mein Vollzeitvertrag wieder zum tragen kam. Nun habe ich 14 Tage Resturlaub aus der Zeit mit 6 Stunden, und 13 Tage aus der Zeit mit 7,8 Stunden. Ab November werde ich wieder 6 Stunden arbeiten von Montag bis Donnerstag. Müssen die Urlaubstage mit 7,8 Stunden dann auf die Tage mit 6 Stunden umgerechnet werden? (Also 13 × 7,8 / 6 = 16,9 Tage) oder gibt es das nicht mehr. Bei meiner letzten Schwangerschaft wurde das so gemacht. Und noch eine Frage: Wenn ich zurück gehe ab November habe ich ja dann derzeit 27 Tage Urlaub + 5 Tage neuen Urlaub für November und Dezember. In unserem Unternehmen ist es so, dass wir nicht mehr als 9 Tage Urlaub mit ins neue Jahr nehmen dürfen und diese dann bis März genommen werden müssen. Greift eine solche Regelung auch auf Urlaubstagen aus vor der Elternzeit oder darf der nicht einfach verfallen. Vielen Dank für Ihre Mühe
von NettiB am 01.03.2019, 18:38