Hallo.
VOR meiner Elternzeit habe ich 32 Std. a 4 Tage/Woche gearbeitet. Ich hatte also einen 8-Std.-Tag. Aus dieser Zeit habe ich noch 9 Urlaubstage (wegen BV).
JETZT arbeite ich WÄHREND Elternzeit 25 Std. a 5 Tage. Täglich also 5 Std.
Mein Arbeitgeber will, dass ich meinen Resturlaub umgehend aufbrauche.
1. Bleibt es bei den 9 Tagen Resturlaub oder wird umgerechnet? Der Urlaub stammt schließlich aus einer Zeit, in der ich täglich 3 Std. mehr gearbeitet habe.
2. Wenn umgerechnet wird - wie?
3. Muss ich den Resturlaub umgehend nehmen oder kann ich mir Zeit lassen (brauche erstmal keinen Urlaub)?
Vielen Dank schon mal. :-)
von
Sonntagsgoere
am 28.08.2018, 09:11
Antwort auf:
Umrechnung Urlaub?
Hallo,
am besten nehmen Sie den VZ-Urlaub am Stück als VZ-bezahlten Urlaub. Bzgl. der Inanspruchnahme hat der Ag ein Weisungsrecht, soll aber auf die Belange der AN Rücksicht nehmen.
Umgerechnet wird ansonsten im normalen Dreisatz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2018
Antwort auf:
Umrechnung Urlaub?
Wenn du dich noch in der EZ befindest, musst du den Urlaub aus der zeit davon rechtlich nicht nehmen. Der ruht eigentlich bis nach der EZ, dann erst müsstest du ihn nehmen. Fraglich ist aber ob du das auf biegen und brechen bei deinem Ag durchsetzen willst oder ob du ihm nicht sagst, er soll den Urlaub entweder in VZ vergüten, dafür müsstest du für die zeit die EZ unterbrechen, oder aber. Oder er rechnet den auf die TZ um. geht dann per Dreisatz, sprich dir steht der entsprechende Stundenanteil zu.
von
Felica
am 28.08.2018, 11:13