Um unsere jüngeren Tochter die Aufnahme in der Grundschule zu ermöglichen, die unsere Ältere bereits als Gastschülerin besucht, müßten wir sie als im dortigen Einzugsgebiet wohnend anmelden. Welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen hat es, wenn ich gemeinsam mit meinen Kindern einen anderen Wohnsitz als mein Ehemann hätte? Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Die Gründe für diesen Aufwand aufzuzählen, würde hier den Rahmen sprengen, aber wir sind uns hinsichtlich der Schulentscheidung absolut sicher.
Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 09:02