Hallo, ich bin geschieden und mit meinen Kindern wegen Arbeitsvertrag umgezogen (ca. 225 km vom Vater entfernt) Mein neuer Lebensgefährte hat im alten Wohnort Familie, ich nicht! am Scheidungstermin wurde von der Richterin festgelegt, dass ich die Kinder alle zwei Wo zum vater bringen muss. (Leider hatten wir das mal vorgeschlagen, weil wir dann die Familie meines neuen LG besuchen wollten an diesen Wochenenden udn die richterin hat es einfach so übernommen) Die kINDER müssen dann samstag morgens um 3 aus dem schlaf gerissen werden damit wir den zug bekommen und gegen 9 uhr am Bahnhof in Bt sind wo der Vater oder meistens die oma sie entgegen nimmt. Sonntags ab 16 uhr fahren wir wieder zurück. udn die kinder sind dann um 21Uhr zu Hause. Der Vater zahlt 2/3 der Fahrtkosten. Er kann die kinder nicht holen,k weil er oft samstags bis 16 uhr arbeiten muss. gibt es einen möglichkeit das zu ändern, denn für die kinder ist diese Regelung im nachhinein eine zumutung was sich an ihrem verhalten äußert. Sie sind fast 6 und fast 2. Es ist auch so, dass wir mittlerweile nciht immer die Familie meins LG besuchen weil wir auch ein privatleben/Hobbys haben und darum wieder die 225 km mit dem zug zurückfahren udn am nächsten tag wieder hin.DAs WE verbringen wir quasi auf schienen...wir haben kein auto. Der Vater schon...Eine Autofahrt würde nur die hälfte der zeit dauern... Kann man das im nachhinein ändern lassen. Geht das auchnur übers Jugendamt oder muss man vor gericht? Der Kindesvater ist sehr uneinsichtig und man kann nur schwer mit ihm reden. LG
von Krueml09 am 21.11.2011, 14:29