Frage: Umgangsregelung

Hallo, ich lebe getrennt vom Kindsvater (Sohn fast 2 Jahre) ständig haben wir eine Debatte zwecks Umgang...nun die Wochenenden sind mittlerweile geregelt (jedes 2. WE von Fr.-So) Aber Feiertage und Ferientage führen ständig zu Diskussionen, nun steht Ostern hat (normal mein UmgangsWE) er verlangt Sohn von Sa-Mo zu holen, ich verneinte da er dann unser Sohn 3 Wochenenden in Folge hat! Nun geeinigt von Karfreitag-Ostersonntag!!!! Selbst damit ist er nicht zufrieden da er meint schon wieder hinten anzustehen!! Nur möchte ich halt auch an Ostern was on unserem Sohn haben, da ich ihn schon komplett Pfingsten nichts von ihm habe (da es sein UmgangsWE ist) Was kann ich tun, bzw. wie soll ich mich verhalten??? Komme ihn ständig entgegen und mit nichts ist der KV zufrieden..bin echt am Ende... LG

von Teufelin0705 am 05.03.2015, 12:56



Antwort auf: Umgangsregelung

Hallo, schalten Sie das JA zur Vermittlung ein. Bzgl. der Feiertage gelten Sonderregeln, zB Jahr 1 haben Sie das Kind Ostern u er Pfingsten u im Folgejahr andersherum. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2015



Antwort auf: Umgangsregelung

Hallo, würde ich ja gerne aber ich fühle mich nicht ernst genommen dort und die zuständige Dame ist häufig nur krank!! Gibt es eine Regelung wie man am besten verfahren kann, bzw. Ostern ist halt mein UmgangsWe und er hätte sie drei Wochenenden hintereinander... Leider ist mit ihm kaum zu reden, bzw. nur dann wenn es so läuft wie er es sich wünscht.. aber ich auch nicht einsehe immer einzustecken, damit er glücklich und zufrieden ist!!

von Teufelin0705 am 05.03.2015, 20:54



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