Hallo Frau Bader
Ich wende mich heute mit einer Frage an Sie.Und zwar geht es darum das mein Mann und ich uns getrennt haben.Wir haben gemeinsames Sorgerecht und er ist kurz nach der Trennung zum JA gegangen wegen dem Umgang und das ich aus seinem Haus raus soll.Das JA sollte dafür sorgen da er auf gut deutsch keinen Hintern in der Hose hat.
Die JA Mitarbeiterin hat dann versucht den Umgang zu klären da er auf meine Vorschläge nicht eingegangen ist und mir stattdessen mit dem Familiengericht drohte.
Nun wurde festgelegt das er den kleinen jedes 2 Wochenende hat und in der Woche ohne Umgang den Donnerstag holt ihn Freitags in die Kita bringt wo ich ihn dann mittags abhole.Diese Donnerstags Regelung macht mir
arge Bauchsschmerzen und bin so garnicht sicher das dem kleinen das gut tut.
Gibt es eine Möglichkeit das zu ändern ohne das er gleich wider zum JA geht.Reden geht so garnicht wir sind uns spinnefeind.
Da er nun auch noch eine neue hat auf der anderen Seite aber nicht daran denkt meine restlichen Sachen rauszugeben.
LG Mikki
von
Michela
am 30.07.2013, 20:43
Antwort auf:
Umgangsregelung
Hallo,
das ist so die typische Regelung. Sie können das nur ändern, wenn eine Gefahr für das Kindeswohl besteht
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2013
Antwort auf:
Umgangsregelung
Grundsätzlich entspricht das genau der "üblichen" Regelung von jedem 2. Wochenende und einem Extra-Tag in der umgangsfreien Woche - das ist also sozusagen die "Standard-Variante".
Hast Du denn außer Bauchweh auch eine sachliche Begründung für Deine Vorbehalte? Nur "Bachweh" ist als Argument etwas dünn.
Und wenn Ihr alleine nicht miteinander reden könnt - wie soll es denn dann ohne JA gehen? Würde evtl. ein Bekannter/Verwandter vermitteln? Das wäre vielleicht noch ein Vorschlag, den Du ihm machen könntest - aber eine Garantie, daß er nicht dennoch zum JA rennt, hast Du natürlich nicht. Was wünschst Du Dir denn? Einen Zauberspruch, der ihn in einen kooperativen und auf Deine Bauchschmerzen Rücksicht nehmenden Vater verwandelt, gibt es nicht.
Daß er noch Sachen von Dir hat, ist für den Umgang komplett unerheblich. Setze ihm eine Frist für die Rückgabe und verklage ihn dann auf Herausgabe.
von
Strudelteigteilchen
am 30.07.2013, 20:54
Antwort auf:
Umgangsregelung
Diese Regelung ist doch für das Kind super.
Kindeswohlgefährdung durch den Vater scheint auch nicht da zu sein, sonst würden Dir wohl eher die ganzen Wochenenden Bauchweh machen und nicht die zwei einzelnen Übernachtungen.
Was stört Dich denn genau daran und wie alt ist das Kind ?
von
Sternenschnuppe
am 31.07.2013, 08:17
Antwort auf:
Umgangsregelung
Mich stört vor allem daran das er den Vorschlag als er von mir gemacht wurde abgelehnt hat ihn aber jetzt vom JA annimmt.Er macht immer nur das was vom JA kommt Vorschläge von mir nimmt er nicht an.
Der kleine ist fünf und erzählt stets vor dem Papa wochenende ich will da nicht hin Papa ist immer böse mit mir.
Nach dem ersten Wochenende war er komplett durcheinander.
von
Michela
am 31.07.2013, 16:25