Hallo Frau Bader,
mein getrennt lebender Mann hatte anfangs 14tägiges Besuchsrecht. Dann haben wir uns darauf geeinigt, dass er das Kind (15 Monate) jede Woche sehen darf. Jetzt will er ihn 2mal pro Woche sehen. Das ist mir aber doch zu viel. Nun will er deshalb aufs Gericht (JA konnte uns nicht weiterhelfen). Wie stehen meine Chancen, dass es bei der wöchentlichen Regelung bleibt? Immerhin kenne ich eigentlich nur die 14tägige Regelung!
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 20.09.2001, 21:35
Antwort auf:
Umgangsregelung
Liebe Sabine,
eine genaue gesetzl. Regelung gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
Wichtig ist, dass dies kein Gesetz ist, sondern im Einzelfall individuell festgelegt wird.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2001