Frage: Umgangsregelung

Mein Sohn ist fast 3J. alt. Seid einem Jahr hat er seinen Vater begleitet über den Kinderschutzbund gesehen und die letzten 3Treffen liefen auch recht gut, d.h. mein Sohn ist ohne zu weinen und ohne mich auch da geblieben. Die möglichkeit über begleiteten Umgang ist jetzt auch zu ende. Nun möchte das Jugendamt mit uns als Eltern eine Regelung finden das der Kleine übers Wochenende zu ihm (er lebt ca.100km entfernt) kommt. Ich weiß aus Erfahrung das sich nicht der vater selbst um den Kleinen kümmern wird, aber davon möchte niemend etwas wissen. Jetzt meine Frage: Wie ist das gesetzlich geregelt für so kleine Kinder? Und stimmt es das ich mich als Hartz4 empfängerin an den Fahrkosten beteiligen muß? Das möchte der Vater nämlich beantragen. Und was kann ich gegen seine Bedrohungen mir gegenüber tun? Danke!

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 15:36



Antwort auf: Umgangsregelung

HAllo, haben Sie die Sache schon gerichtlich klären lassen? Nicht das JA, sondern der Familienrichter entscheidet! Sie müssen sich nicht an den Fahrtkosten beteiligen. Wovon auch? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2007



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