Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Hallo Frau Bader, wie sind die Chancen für eine Mutter vor Gericht eine mutterbetonte Umgangsregelung zu finden, wenn diese im Zuge von Alkoholmissbrauch einen Zusammenbruch hatte? Dieses war ein einmaliger Zwischenfall und durch sämtliche medizinische Tests ist dieses auch nachgewiesen. Nichts desto trotz nimmt sie sämtliche therapeutische Hilfe in Anspruch, um zukünftig für alle Fälle gerüstet zu sein. Der Vater ist voll berufstätig und hat zu Ehezeiten außer gelegentlich Wochenendbespaßung nichts zur Kinderbetreuung beigetragen.

von MottchensMama am 10.12.2014, 11:47



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Hallo, dazu kann man nichts aus der Ferne sagen. Auf der einen Seite beschönigen immer beide Parteien ihr eigenes Verhalten, auf der anderen Seite hängt es auch von den Zeugen ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2014



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Hallo, wenn der Papa voll berufstätig war, kann er sich ja nicht großartig einbringen. Mein Mann arbeitet von 8-19 Uhr tgl und sieht seine Kinder fast nur am Wochenende, in der anderen Zeit verdient er das Geld für unser Leben - ebenso wie der Papa dieses Kindes! Schade wie immer sowas angebracht wird um den anderen madig zu machen. Kein Arzt der Welt kann sagen, ob sie sich nicht wieder die Kante gibt und abstürzt, dass wird wohl die Zeit zeigen. Vll solltet ihr einmal zum JA gehen und dort Unterstützung suchen. Der gute Wille ist immer ein positiver Schritt uns trägt sicher viel zur Entscheidung dea Umganges bei. LG

von Colien07022004 am 10.12.2014, 12:34



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Es geht nicht darum, den Vater madig zu machen (auch wenn das bisherige Nichtkümmern de facto nicht nur eine Zeitfrage war). Fakt ist einfach nur, dass die Kinder – sollten sie unter der Woche bei ihm sein – durch Dritte betreut werden müssten und das ja nun auch nicht im Sinn des Kindeswohls ist. Beim Jugendamt war sie bereits und da die sagen, dass der nächste Schritt nur eine gerichtliche Einigung sein kann, geht es um die Einschätzung der Chancen der Mutter. Dass das Geschehene unverzeihlich und großer Mist ist, weiß sie, bereut sie und würde sie selbstredend am liebsten ungeschehen machen. Ich denke auch ohne psychische Anfälligkeit zieht es einer Mutter den Boden unter den Füßen weg, wenn man ihr die Kinder wegnimmt, um deren Leben sich seit Schwangerschaftstest das ganze eigene Leben gedreht hat. Dass ihre Ausgangsposition ungleich schlechter ist als die einer "normalen" Mutter, weiß sie und akzeptiert sie. In den luftleeren Raum zu kämpfen, ist allerdings auch extrem kräftezerrend. Ich weiß einfach nicht mehr, wie ich ihr noch Mut machen kann. Daher die Bitte einer Chancenbeurteilung.

von MottchensMama am 10.12.2014, 13:55



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Wo sind die Kinder denn jetzt ? Bei ihr oder dem Vater ? Was heisst einmaliger Absturz denn konkret ?

von Sternenschnuppe am 10.12.2014, 15:06



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Er hat festgelegt, dass die Kinder fast immer bei ihm schlafen und sie die Nachmittagsbetreuung unter der Woche zu leisten hat. Aus meiner Sicht für die Kinder ein katastrophaler Zustand. Zumal das kleine Kind ziemlich oft abends nicht zu ihm will und das Große durch das Ganze hin und her mittlerweile voll neben der Spur ist. Was den Alkoholmissbrauch im Einzelnen angeht, weiß ich natürlich nichts Genaues. Über das eigene Versagen zu sprechen, fällt ihr ohnehin nicht gerade leicht. Bei diesem Vorfall hat wohl das große Kind die Mutter irgendwo in der Wohnung schlafend(?) vorgefunden und sie war nicht ansprechbar. Geschehen ist dieses in Folge von starker Schmerzmitteleinnahme, woraufhin vermutlich nicht wahnsinnig viel Alkohol bei diesem zarten Mensch nötig war (aber die Erklärung soll und kann das Geschehene nicht entschuldigen).

von MottchensMama am 10.12.2014, 16:14



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Er kann gar nichts festlegen, das kann nur ein Gericht. Nicht ansprechbar und verantwortlich für Kinder die einen so auffinden geht gar nicht! Ich hatte selbst ein Alkoholproblem und weiss wie man sich selbst und das Umfeld sehr sehr lange belügen kann. Welche Ämter sind denn im Boot und wieviel und wie oft trinkt sie sonst so ?

von Sternenschnuppe am 10.12.2014, 16:56



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Dein Denkansatz ist falsch. Meine Kinder werden in der Woche auch fremdbetreut, weil wir beide voll beruftstätig sind und das schadet nicht dem Kindeswohl sondern ist etwas ganz alltägliches. LG

von Colien07022004 am 10.12.2014, 17:20



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

unbedingt einen anwalt beauftragen und selbst bezahlen! wenn es wirklich ein einmaliger ausrutscher grade in verbindung mit medikamenten, muß sie aufpassen, daß man ihr das nicht als suizidversuch auslegt! dann wäre de einmalige übergenuss noch das geringste problem.....

Mitglied inaktiv - 10.12.2014, 19:03



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Sie trinkt seit 9 Monaten gar nichts mehr (bis auf diesen einen Rückfall). Wie viel es vorher war, weiß ich nicht. Man hat es ihr auf jeden Fall überhaupt nicht angemerkt, gesehen, gerochen... Laut medizinischem Gutachten hat es definitiv keinerlei körperliche Spuren hinterlassen. Sie weiß jetzt, dass sie mit Alkohol nicht umgehen kann. Sie weiß, dass sie nie wieder welchen trinken will (und nicht nur nicht darf) und lernt gerade Strategien, um Krisen frührzeitig zu erkennen und zu meistern. Im Boot (wobei sie teilweise von ihm regelrecht "ausgebootet" wird) ist das Jugendamt, Suchtberatung, Erziehungsberatung. Mehr fallen mir gerade nicht ein. "Er kann gar nichts festlegen, das kann nur ein Gericht." Ja, aber wie ihre Anwältin sagt: "Was wollen Sie denn machen? Er darf es nicht, aber er tut es nun mal." Und da setzt grundsätzlich meine Ausgangsfrage an: Hat sie in einem Verfahren überhaupt Chancen? Oder lieber den Spatz in der Hand behalten (auch wenn das die reinste Folter ist).

von MottchensMama am 11.12.2014, 09:31



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Meine Kinder werden auch in Schule und Kindergarten fremdbetreut und ich bin voll überzeugt davon. Wenn es aber um Tageszeiten geht, in denen Mutter oder Vater, dass zeitlich machen können, wollen und auch liebevoll leisten würden, dann bevorzuge ich diese Variante. Erst recht, wenn die Fremdbetreuung ständig wechselnde Personen wären.

von MottchensMama am 11.12.2014, 09:37



Antwort auf: Umgangsregelung nach Alkoholmissbrauch

Oh mei, darüber mag ich gar nicht weiter nachdenken. Die Auslegung ist ja leider tatsächlich nachvollziehbar...

von MottchensMama am 11.12.2014, 11:57



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