Umgangsregelung für Kind jünger als 1 Jahr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsregelung für Kind jünger als 1 Jahr

Guten Tag, meine Tochter V. hat sich vom KV im Streit getrennt, für deren gemeinsame, uneheliche Tochter (9 Monate)haben beide nach der Geburt eine Sorgeerklärung vereinbart, außerdem trägt sie den Nachnamen des KV. Der KV möchte jetzt Umgang mit seiner Tochter haben, meine Tochter V. möchte allerdings das Kind ihm nicht überlassen, da der KV während der Trennung sehr aggressiv und drohend aufgetreten ist (z.B. die Drohung, das Kind mit Hilfe von Freunden mit Gewalt aus der Wohnung meiner Tochter zu holen). Ein Termin beim JA, bei dem meine Tochter rechtlichen Beistand beantragt hat, war erfolglos, da der zuständige JA-Mitarbeiter sich nicht konkret zu einer Umgangsregelung äußern wollte. Frage 1) Wie sieht in der derzeitigen Rechtssprechung eine gängige Umgangsregelung für Kinder unter 1 Jahr aus? Frage 2) Kann der KV, da er ja aufgrund der Sorgeerklärung auch das Sorgerecht hat, das Kind meiner Tochter dauerhaft vorenthalten, z.B. nach einem vereinbarten Umgangstermin das Kind einfach nicht mehr zurückgeben? Frage 3) Wie kann eine Sorgeerklärung aufgehoben werden und das alleinige Sorgerecht wieder auf meine Tochter V. rückübertragen werden? Mfg Opa1

Mitglied inaktiv - 10.08.2004, 13:45



Antwort auf: Umgangsregelung für Kind jünger als 1 Jahr

Hallo, 1.Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. 2. Nein, sie hat das Aufenthakltsbestimmungsrecht. DAs wäre eine Straftat 3. Gerichtlich Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2004



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Geringfügig Arbeiten während dem ersten Jahr meiner Elternzeit?!

Sehr geehrte Frau Bader, das Internet konnte mir leider bei meiner Frage nicht wirklich weiter helfen. Deswegen wende ich mich an Sie. Ich bin Physiotherapeutin und wie ihnen sicher bekannt ist, herrscht in diesem Beruf ein deutlicher Fachkräftemangel. Nun habe ich einen Anruf bekommen, von einer anderen Praxis, in der ich NICHT!!! angestellt ...


Gibt es einen Grund das Jahr 2023 im Bemessungszeitraum auszuklammeln?

Hallo Frau Bader, im September 2021 wurde mein erstes Kind geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit mit Elterngeld Plus (geendet Juni 2023). Nun bin ich wieder schwanger und habe am 3. Januar 2024 Entbindungstermin. Diesen Sommer (2023) habe ich ein Nebengewerbe angemeldet, es ist schleppend angelaufen, konnte bisher 3 Rechnungen schreiben und ...


Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

Hallo, meine Situation ist folgende: Ich habe drei Kinder und bin gerade mit meinem jüngsten Kind in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Ende des Jahres wollte ich wieder in Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann sollte in dieser Zeit die Kinder betreuen. Jetzt hat sich eine Erkrankung meines Mannes verschlechtert, weshalb er dazu nicht in der Lage. ...


Anspruch auf Jahressonderzahlung TVÖD im 2. Jahr Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein...


Resturlaub vom letzten Jahr zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen?

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha...


Darf ein chef mündlich urlaub nur zwei wochen geben im jahr

Hallo ich habe eine Frage und zwar mein ex Mann und ich leben trennt und sind schon geschieden und haben zwei Kinder zusammen. Jetzt ist das Problem das er kein Urlaub bekommt. Er hatte im Sommer 16 Tage Urlaub und der Chef hat zu denen früher gesagt das es nur 14 Tage im Jahr gibt obwohl er im Vertrag stehen hat das er 28 Tage im Jahr Urlaub hat ...


1 Jahr Zürich gearbeitet zurück nach DE

Hallo :) Ich habe eine Frage die mir irgendwie keiner beantworten kann bzw ich nicht weiß wohin ich mich wenden soll. Habe 10 Jahre als Kinderkrankenschwester in Regensburg gearbeitet und wollte was neues ausprobieren und bin Sept 2022 nach Zürich gezogen um als Flugbegleiterin zu arbeiten. Jetzt bin ich Schwanger in der 12. Woche und möchte g...


1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit ...


1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr?...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...