Ich bin von meinem Mann seit einiger Zeit geschieden, und unser Sohn lebt bei mir. Bisher war das Umgangsrecht recht locker gehalten worden trotz Beschluß vom Familiengericht. Nun habe ich seit kurzem einen neuen Lebensgefährten und kann den Umgang nicht mehr so locker gewähren, weil auch wir gemeinsam etwas unternehmen wollen. Mein Ex-Mann droht jetzt mit einer neuen Verhandlung vor Gericht wegen Gewohnheitsrecht beim Umgang mit dem Jungen, bzw. mit Entzug des Sorgerechtes. Darf ich ohne weiteres zurück zum Beschluß ohne das er mir das Sorgerecht entziehen kann?
Mitglied inaktiv - 18.06.2003, 18:23