Frage: umgangsrecht

hallo, vor 3 monaten habe ich mich von meinem lebensgefährten getrennt. wir haben 2 söhne (4 1/2 jahre und 11 monate). seit diesem zeitpunkt hat der vater seine kinder nicht mehr gesehen oder angerufen, um einmal nach zu fragen, wie es seinen kinder geht. die trennung geht sehr häßlich über die bühne. jetzt habe ich ein schreiben von seiner anwältin bekommen, in dem steht, daß er jetzt nur den großen sonntags von 11 - 15 uhr sehen will. von dem kleinen ist nicht die rede. ich habe seit ein paar wochen einen neuen partner und er hält den neuen für den vater (was absolut lächerlich ist). meine anwältin will klein begeben. bin ich verpflichtet auf seinen wunsch einzugehen, oder kann ich da auch mitreden? ich unternehme jeden sonntag immer was mit den kindern. bei diesen zeiten, kann ich nichts mehr unternehmen. abgesehen davon ist der vater gastronom und arbeitet samstags bis 3 uhr morgens. in der zeit, in der ich mit ihm zusammen gelebt habe, ist er sonntags nie um 11 uhr aufgestanden, um sich mit seinen kinder zu beschäftigen. ich frage mich, ob er nach 3 monaten desinteresse damit anfangen würde. ich habe den vorschlag gemacht, daß er die kinder jeden 2. sonntag von 11 uhr bis 18 uhr zu sich nehmen könnte, aber nur in der woche, in der er nicht arbeitet. da er an mir kein gutes haar läßt und mich an telefon auf das übelste beschimpft, habe ich die befürchtung, daß er sich vor den kindern kein blatt vor den mund nehmen würde. meine frage ist jetzt auch, was in solchen situationen gemacht werden kann, wenn der vater sehr schlecht über die mutter redet oder die kinder gar gegen sie aufhetzt. zum anderen will er mir keine möbel überlassen, weil er sie ja bezahlt hat. ich bin wegen der kinder aus dem beruf ausgestiegen und konnte ja kaum was bezahlen... ende des jahres werde ich umziehen, und habe dann keine möbel, obwohl ich mit einer kompletten wohnungseinrichtung mit ihm zusammen gezogen bin. meine möbel wurden im laufe der zeit gegen neue ausgetauscht. genau wie bei ihm. nur weil ich nicht verheiratet war, ist meine "arbeit" zuhause mit den kindern nichts wert? vielen dank für ihre antwort anna

Mitglied inaktiv - 27.11.2000, 17:00



Antwort auf: umgangsrecht

Liebe Anna, wenn Sie anwaltlich vertreten sind, mische ich mich ungern ein, daß kann standesrechtlichen Ärger geben. Und wenn Sie das Gefühl haben, der Kollegin nicht richtig zu vertrauen, müssen Sie den Anwalt wechseln. Zum Thema nur so viel: Bzgl. des Umgangsrechtes, Sie entschuldigen die ehrlichen Worte, kann ich Ihre Meinung nicht teilen. Er ist der Vater und nach meiner Meinung steht es ihm und auch dem Kind zu, Kontakt zu haben. Wollen Sie sich später von dem Kind sagen lassen müssen, Sie hätten den Kontakt zum Vater verboten? Außerdem ist der Anspruch gesetzl. manifestiert. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2000



Antwort auf: umgangsrecht

natürlich bin ich nicht gegen den kontakt mit dem vater! ich wünschte mir, daß er seine kinder regelmäßig sieht - so oft die kinder und er das wollen. ich glaube, sie haben mich da falsch verstanden. es ist nur so, daß ich die kinder nicht gut aufgehoben sehe, wenn der vater bis 3 uhr morgens arbeitet und nach 6 studnen schlaf (wenn überhaupt) die kinder zu sich nimmt. aus diesem grund habe ich den vorschlag gemacht, daß er die kinder alle zwei wochen zu sich nimmt, aber eben in der woche in der er frei hat. und dafür aber länger... er weigerte sich 3 monate die kinder zu sehen...

Mitglied inaktiv - 28.11.2000, 15:58



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