Hallo Frau Bader... ich lebe getrennt, mein Ex-Mann ist nicht der Erzeuger meiner 4jährigen Tochter. Hat er trotzdem das Umgangsrecht oder kann ich ihm dieses verwehren, da er sich auch sonst nie um sie gekümmert hat? Danke schon im vorraus.
Mitglied inaktiv - 27.03.2003, 06:22
Antwort auf:
umgangsrecht
Hallo,
wenn er nicht als Vater anerkannt ist, hat er auch keine Rechte.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.03.2003
Antwort auf:
umgangsrecht
Hi,
ein Umgangsrecht käme nur dann in Frage, wenn es dem Wohl des Kindes dienen würde, d.h. es müsste schon eine Bindung zwischen Kind und dieser Person bestehen. §1685BGB (2)
Nach deiner Darstellung ist das ja nicht so, daraus schliesse ich aber auch, dass dein Ex das auch nicht anstreben würde (es sei denn, um mit dir in Kontakt zu bleiben).
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§ 1685 BGB (Umgangsrecht der Großeltern, Geschwister, Stief- und Pflegeeeltern)
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für Ehegatten oder frühere Ehegatten eines Elternteiles, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat und für Personen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege war.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Mitglied inaktiv - 27.03.2003, 11:59