Hallo Frau Bader. Seit der Geburt von Sascha (13.10.02) bin ich alleinerziehende Mutter. Der Vater (35 J) wollte dieses Kind nicht. Er verlangte von mir während der SW einen Abbruch vornehmen zu lassen. Auch die übrigen Monate hatte ich wenig Unterstützung und Hilfe von ihm. Man muß dazu sagen, wir waren über 6 Jahre zusammen. Als ich schwanger wurde - war er sich plötzlich nicht mehr sicher, ob ich die richtige Frau in seinem Leben bin, etc. Ich habe mich trotzdem für das Kind entschieden und bin nach langen Streitereien, Diskussionen weggezogen. Jetzt fängt er an und möchte den Kleinen regelmäßig sehen, evtl. auch mal mit zu sich und seiner Familie nehmen. Zur Zeit bin ich aber noch nicht über die schreckliche SW weg und es fällt mir nicht leicht ihm das Kind zu geben. Welche Rechte hat er als Vater? Darf er das Kind wirklich mitnehmen, oder beschränkt sich das Ganze nur auf Besuchsrecht? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar. Dem Kleinen zu liebe, werde ich ihm den Umgang sowieso nicht verweigern, aber meine Rechte und Pflichten muß ich auch mal kennen. Er tut jetzt so, als wenn nie was war, ich denke, daß kann nicht sein. Danke, Gruß Michaela
Mitglied inaktiv - 25.02.2003, 21:10