Frage: Umgangsrecht

Guten Tag, ich bin vom Vater meines Sohnes (15 Monate alt) seit kurzem getrennt. Es lief bisher sehr unschön ab. Nun sieht der Vater seinen Sohn alle 1-2 Wochen für wenige Stunden in meinem Beisein. Mein Vertrauen ist aufgrund verschiedenster Faktoren ihm gegenüber erloschen. Nun sagt er mir, er will seinen Sohn, wenn dieser etwas größer ist, jede Woche 1x über Nacht zu sich holen. Hier meine Bedenken: 1. Mein Sohn kennt die Situation mit seinem Vater nicht, länger allein zu sein, schon gar nicht nachts. In der Beziehung hatten beide selten mal max. 1,5h ohne mich verbracht. 2. Ich möchte ihn erst länger an seinen Vater abgeben, wenn er sich klar äußern kann, wie es ihm dort überhaupt ergeht. 3. Der Vater hat eine Tochter aus vorheriger Beziehung, die von ihm ab und an mal einen Klaps auf den Po bekommt und sich viel zu oft allein beschäftigen muss, weil er überfordert ist und ständig Ruhe benötigt. Ich habe Angst, dass es meinem Sohn genauso ergehen wird. 4. Der Vater hat seinen Sohn noch nie beruhigen können und auch noch nie nachts versorgt, wenn er wach wurde. Wie kann ich vorgehen? Muss ich meinen Sohn wirklich an ihn abgeben, obwohl ich kein Vertrauen in ihn habe?

von luna1990 am 26.10.2018, 20:23



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, ich weiß nicht, warum Sie kein Vertrauen haben - dies ist aber nur erheblich, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Sie müssen hier die Eltern-Ebene von der Partner-Ebene trennen. Grundsätzlich ist er der Vater und das Kind hat Recht auf Umgang. Auch, wenn es das noch nicht äußern kann und vllt. am Anfang noch fremdelt. Das Umgangsrecht hat ohne die Mutter stattzufinden - und wird langsam gesteigert bis hin zum Übernachten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2018



Antwort auf: Umgangsrecht

Ja, das wirst du vermutlich müssen. Er ist der Vater u hat selbstverständlich ein Recht auf Umgang. Genau so wie euer Kind ein Recht auf Umgang mit seinem Vater hat. Der Umgang soll ja gerade dazu dienen, das Vertrauensverhältnis zu fördern und auszubauen. Der Umgang wird schrittweise verlängert werden und dann steht einer Übernachtung auch nichts im Wege. Ihr habt schließlich ja nun auch bereits 1 jahr zusammen euer Kind betreut. Der Vater ist doch kein fremder für ihn. Deine Bedenken darfst du natürlich dem Jugendamt mitteilen - aber ich bezweifle, das du den Umgang dauerhaft nur so kurz halten darfst, wie du dir das wünschst. Mal ehrlich: wie sollen Vater und Kind denn eine Beziehung zueinander aufbauen, wenn Kind immer nur eine Stunde bei ihm sein darf? Das JA wird vermutlich eher argumentieren, das der Umgang verlängert werden muss, damit der Vater überhaupt zeigen kann, das er sich kümmert.

von cube am 27.10.2018, 13:56



Antwort auf: Umgangsrecht

Und genau deshalb bin ich im Expertenforum. Vermutungen kann ich selbst anstellen, trotzdem danke für deine Meinung. Ich weiß nicht, ob du gelesen hast, dass er seinem ersten Kind auch mal nen Klaps auf den Po gibt. Diese "Erziehungsmaßnahme" befürchte ich auch für meinen Sohn, sollte er sich mal nicht so verhalten, wie es der Vater wünscht... Daher mein "Wunsch" , ihn erst länger bei seinem Vater zu belassen, wenn er sprechen und sich äußern kann, wenn es ihm dort nicht gut geht. Und zusammen betreut haben wir den Kleinen in der Beziehung eher weniger. Er hat sich selten mal wirklich gekümmert. Ins Bett bringen, Zähne putzen, Essen zubereiten und füttern, Körperpflege, Betreuung nachts... Alles blieb an mir hängen. Der Vater gab selbst zu, überfordert zu sein. Seiner älteren Tochter (4) wurde regelmäßig für kurze Zeit die Verantwortung für unseren Sohn übertragen, weil er zum Beispiel am Handy hockte oder sich ausruhen wollte.

von luna1990 am 28.10.2018, 06:05



Antwort auf: Umgangsrecht

Doch, habe ich gelesen. Natürlich finde ich das nicht absolut nicht ok. Wie gesagt, kannst du all deine Bedenken dem JA mitteilen und solltest das auch tun. Es ändert aber nichts daran, dass der Vater und auch euer Kind grundsätzlich das Recht auf Umgang haben. Das vorrangige Ziel wird immer sein, eine Beziehung zwischen Vater und Kind zu ermöglichen und zu fördern. Versteh mich nicht falsch - ich verstehe deine Sorgen sehr wohl.Du solltest dich aber darauf einstellen, dass du eure Kind nicht dem Vater vorenthalten können wirst, bis es sich selbst äußern kann. Und beim JA kommt es eher nicht gut an, wenn die Mutter sich quer stellt und Umgang grundsätzlich verhindern will.

von cube am 28.10.2018, 07:13



Antwort auf: Umgangsrecht

Wenn du ihm den Umgang verweigerst und er zum JA geht, kannst du dort all deine Bedenken äußern. Unabhängig davon, wie sehr ich verstehen kann, das du euer Kind ungerne abgeben möchtest, wir das JA einem Vater, der sogar von sich aus den Umgang einfordert, eher nicht auch noch Steine in den Weg legen. Da müssten schon schwerwiegende Gründe vorliegen. Im Gegenteil wird das JA sicher eher dahingehend einwirken, das der Vater sein Kind auch ohne deine Beaufsichtigung sehen kann. Er wird ihn abholen dürfen und dann eben wieder zurück bringen. Umgangsrecht ist nun mal zu gewähren - das ist keine persönliche Meinung, sondern Recht. Auch wenn du das nicht gerne hören magst. “Die fehlende Bereitschaft eines Elternteils, die Bindung des Kindes an den anderen Elternteil zu akzeptieren, stellt ein Defizit dar, welches die Erziehungsfähigkeit des Betroffenen in Frage stellen kann. Sind beide Elternteile zur Übernahme der elterlichen Sorge bereit und in der Lage und besteht lediglich bei einem Elternteil die Tendenz, das Umgangsrecht zu beeinträchtigen, kann dies zu einer ihm ungünstigen Sorgerechtsregelung Anlass geben“ (Auszug aus Erläuterungen zum gesetzlich verankerten Umgangsrecht).

von cube am 28.10.2018, 08:09



Antwort auf: Umgangsrecht

gewöhne dich schon mal daran, dass deine gefühle oder befürchtungen keine rolle spielen. ich würde mich schon im vorfeld ans jugendamt wenden und um unterstützung bei einer umgangsregelung bitten. das kommt gut an! u.u. kriegst du zunächst betreuten umgang hin. und: der aktuelle umgang ist viieeelll zu wenig!

Mitglied inaktiv - 28.10.2018, 08:23



Antwort auf: Umgangsrecht

Natürlich hat der Vater ein Recht auf Umgang, das will und werde ich ihm auch nicht verwehren. Nur müssten die Umstände dann zukünftig besprochen werden, unter denen dieser Umgang weiter stattfinden soll. Leider kann er aufgrund seiner beruflichen Situation nur 1x die Woche am Wochenende kommen. Besser wäre natürlich 2x die Woche, um die Bindung wiederherzustellen und zu festigen. Nach der Trennung hatte er sich 5 Wochen nicht gemeldet oder erkundigt - ich habe Treffen vorgeschlagen, aber es gab solange einfach keine Reaktion. Für mich ist es ein schwerwiegender Grund, wenn Kinder geschlagen werden oder anderweitig Gewalt erfahren müssen. Und da er seiner ersten Tochter so etwas "antut", muss man davon ausgehen, dass er auch bei unserem Sohn solche Praktiken anwenden wird. Betreuter Umgang wäre doch in solch einer Situation eigentlich das Mindeste. Warten wir mal die Expertenmeinung ab. Übrigens hatte er mich und unseren Sohn aus der gemeinsamen Wohnung geworfen, was natürlich hochgradig verantwortungslos von ihm war. Und er hatte mich körperlich auch angepackt - aber das spielt wohl leider keine Rolle.

von luna1990 am 28.10.2018, 09:33



Antwort auf: Umgangsrecht

Das mit den Klaps wird nicht langen. Was glaubst du wie viele Eltern das machen. Und trotzdem wird ihnen der Umgang nicht verwehrt. Zumal kannst du das wirklich beweisen? Außerdem, du hast dir genau diesen Mann mal irgendwann als Vater deines Kindes ausgesucht. Irgendwelche Gründe wirst du dafür gehabt haben. Jetzt musst du halt schauen was du im Interesse des Kindes am besten daraus machst. Und das Kind hat ein Anrecht auf beide Eltern. Wenn der Mann derartig unfähig ist, hättest du es halt gar nicht erst so weit kommen lassen dürfen. Deine Aufgabe ist es nun dafür zu sorgen das euer Kind auch vertrauen zum Vater fasst und das der Vater sicherer im Umgang mit eurem Kind wird. dein vertrauen in den Vater gilt dabei null komma nichts. Der Vater wird irgendwann weit mehr Umgangsrecht haben wie mal eine Nacht die Woche. je mehr du beide stärkst, desto mehr kann dein Kind auch davon profitieren. Auch in Hinsicht auf mögliche Klapse. zu Klapsen kommt es oft dadurch das die Eltern überfordert sind, nicht mehr weiter wissen. jeder weiß das es scheiße ist, und leider passiert es doch immer wieder.

von Felica am 28.10.2018, 10:07



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