Frage: Umgangsrecht

hallihallo, ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Versuche aber mich so kurz wie möglich zu fassen. Seit 3 Jahren bin ich von meinem mittlerweile Ex-Mann getrennt.  3 Kinder entstanden aus der Ehe. 10, 8 und 7 Jahre alt. Bis vor 3 Monaten waren die Kinder regelmäßig alle 14 Tage bei ihm. Da fing es an, dass er immer mal wieder ein Wochenende ohne Begründung abgesagt hat. Vor 5 Wochen dann (die Kinder waren grad bei ihm) händigte er mir einen Brief für die Kinder aus und sagte mir er kann die Kinder nicht mehr nehmen. Das Sorgerecht will er auch freiwillig abgeben.  Er hätte Depressionen und muss sich erstmal um sich selber kümmern. Auf mein Angebot, die Kinder öfter oder seltener, dafür aber regelmäßig zu sehen, ging er nicht ein. Er müsse einen kompletten Schlussstrich ziehen... Den Brief habe ich den Kindern nicht gegeben, da er sehr nach Abschiedsbrief klang. Ich habe es ihnen so gut es geht erklärt und erzählt der Papa wäre krank und kann sich im Moment nicht um sie kümmern. Haben auch über Depressionen gesprochen und für die Kinder war dann die Sache abgehakt. Sie haben danach auch kein weiteres Mal mehr danach gefragt... Der Antrag für das alleinige Sorgerecht ist mittlerweile eingereicht. Er bestätigte schriftlich, dass er das Sorgerecht freiwillig abgeben möchte. Nun hat er sich heute nach 5 Wochen gemeldet und will die Kinder sehen um ihnen persönlich zu erklären, dass er krank ist. Ich hab dagegen eigentlich nichts einzuwenden (obwohl ich denke er kommt damit 5 Wochen zu spät) und habe auch die Kinder gefragt was sie dazu sagen. Sie meinten Ja, der Papa kann ihnen das nochmal erklären. Meine Sorge ist jetzt, ob es gut ist für die Kinder wenn er jetzt kommt um ihnen zu sagen, dass er danach doch nicht mehr kommt. Wo sie doch auch ihre Zeit brauchen um damit klar zu kommen. Haben mein Lebensgefährte und ich das Recht bei dem Gespräch dabei zu sein? Muss ich es in Zukunft dulden, dass er kommt wie er will...und sich dann wieder Wochen nicht meldet? Ich würde nur gerne vorbereitet sein und es beschäftigt mich sehr ... Vielen lieben Dank

von PocketCoffee am 02.03.2018, 19:42



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, das Gesetz spricht in § 1684 BGB von einem Recht des Kindes auf Umgang. Das Gespräch, wenn auch zu spät, finde ich deshalb wichtig - denn die Kinder sollen wissen, warum ihnen dieses Recht genommen/ eingeschränkt wird. Ich würde mit dem Ex spreche, wenn die Kinder Unterstützung brauchen, würde ich mit hingehen - auch, um vllt. dramatische Formulierungen eines Depressiven zu relativieren. Ansonsten würde ich mich im Hintergrund halten - es ist sein Gespräch. Der Lebensgefährte hat damit gar nichts zu tun, den würde ich raushalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2018



Antwort auf: Umgangsrecht

Sag ihm doch, dass du gerne bei dem Gespräch dabei wärst, da dies für die Kinder bestimmt sehr aufwühlend ist. Ich glaube kaum, dass er unter den gegebenen Umständen was dagegen hat. Aber nur du, ohne Lebensgefährte (!), und versuche dich so gut es geht im Hintergrund zu halten. Schreite nur "im Notfall" ein.

von bellis123 am 02.03.2018, 22:10



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