Frage: Umgangsrecht!

Hallo Fr. Bader, Meine Geschichte ist etwas länger: Ich habe einen 5 Jährigen Sohn aus erster Ehe, dessen Erzeuger sich seit meiner Trennung vor 4 1/2 Jahren( und auch schon in der Ehe!) NICHT um das Kind gekümmert hat, geschweige denn Unterhalt gezahlt hat! Mein Sohn litt damals unter Neurodermitis, was eine chronische Erkrankung ist und jederzeit wieder aufflackern kann! Seitdem dieser Mann verschwunden war und aus unserem Leben, war auch die Neurodermitis meines Sohnes verschwunden, was mir auch Therapiemitarbeiter der Neurodermitistherapie, die ich damals über 1 Jahr absolvierte, bestätigen kann. Die ND war damals ausschließlich psychisch bedingt durch das ablehnende Verhalten des Erzeugers, schon in der Schwangerschaft, da er dieses Kind nie wollte. Nunmehr bin ich erneut verheiratet und mein Sohn hat seinen Vaterersatz in meinem neuen Partner gefunden. Ich habe ihm auch bis heute noch nicht gesagt, daß er nicht der leibliche Vater ist, da er es auch noch nicht verstehen würde und noch viel zu klein ist! Ich muß dazu sagen, daß der Erzeuger erhebliche Alkoholprobleme hat! Nunmehr hat er sich 4 1/2 Jahre nicht um sein Kind gekümmert, weder angerufen noch geschrieben auch nicht bei Geburtstagen etc! Da ich aber nun den laufenden Kindesunterhalt über meine RA geltend mache, hat er sich aufeinmal auch einen RA genommen und fordert, daß Kind zu sehen! Doch beim damaligen Scheidungsurteil hat er kein Umgangsrecht bekommen, was er auch nicht gefordert hatte da ihm das Kind sowieso egal ist! Nun zu meiner Frage: -Muß ich ihm zugestehen, daß Kind zu sehen? Mein Sohn kennt diesen Mann nicht und möchte dort auch nicht hin, auch nicht unter Aufsicht vom Jugendamt etc! Ich habe auch Bedenken, daß dann die Neurodermitis wieder aufflackern wird, da mein Sohn sehr sensibel ist und auf solche Dinge psychisch stark reagiert! Da dieser Mann Alkoholiker ist, was auch seine Exfrau bestätigen kann, mit der er auch noch eine gemeinsame Tochter hat, möchte ich auch aus diesem Grunde keinen Kontakt!!! -Kann ich dies alles beim Jugenadamt angeben? -An wen muß ich mich wenden? -Wer entscheidet wann, ob er das Kind sehen darf oder nicht? -Was ist, wenn mein Sohn nicht will? I Ich kann ihn doch nicht zwingen nach fast 5 Jahren!!!!! -Kann ich mir jetzt schon Atteste bezgl. der Erkrankung von der damligen Therapiestelle besorgen und vorlegen? -Wenn ja, wo?? Ich danke Ihnen sehr für die Beantwortung meiner Fragen! Gruß Marion

Mitglied inaktiv - 22.09.2000, 13:09



Antwort auf: Umgangsrecht!

Liebe Marion, sicher werden Sie verstehen, daß ich mich nicht "einmischen" kann, wenn Sie schon von einem RA vertreten werden, da kann ich erheblichen Ärger wegen Verletzung der Standesrechte bekommen. Außerdem- wenn Sie doch sowieso einen RA haben, können Sie den doch auch fragen, der ist viel mehr mit dem Fall vertraut. Nichts füt ungut, Gruß N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2000



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