Guten Tag Frau Bader,
mein Freund hat aus der letzten Beziehung ein Kind (4 Jahre alt). Das Kind lebt bei der Mutter (ca. 300 km Entfernung). Mein Freund besucht seine Tochter regelmäßig (alle 2-3 Wochen). Es gab schon immer Probleme zwischen den beiden, aber die Mutter des Kindes macht es jedesmal schlimmer.
Mein Freund darf nicht mit der kleinen raus gehen (Bsp: Spielplatz, Spazieren, Bummeln), geschweige denn die kleine übers Wochenende oder in den Ferien zu uns holen.
Wir haben jetzt auch ein KInd zusammen und möchten gerne, dass die Halbgeschwister sich kennenlernen.
Mein Freund fährt immer zu ihr, es geht auch schön ins Geld. Er verdient um die 800 Euro und muss 40 Euro Unterhalt an das Jugendamt zahlen (wurde so ausgerechnet, die Mutter bekommt aber volles Unterhalt vom Jugendamt). Er nimmt auch bei jedem Besuch eine Kleinigkeit (10-20 Euro) mit. Das ist aber der Mutter zu wenig. Sie sagt, dass es zu wenig ist und die Geshenke nie über 30 Euro Wert sind.
Unsere Fragen jetzt:
1. gibt es einen "MIndestumsatz" für Geschenke, den das Jugebdamt fordert?
2. darf die Kindesmutter vorschreiben, dass das Treffen nur in ihrer Wohnung stattfindet?
3. gibt es ein Gesetzt, wo geregelt wird wer die Fahrtkosten trägt, oder dass die Eltern sich auf halber Strecke streffen?
tut mir leid für die vielen Fragen
MFG
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 19:10
Antwort auf:
Umgangsrecht
Hallo,
auch wieder ein Fall von Frau, die Macht via Kind ausübt. Darauf sollte er sich nicht einlassen.
1. Er hat gar keine Pflicht, der Kleinen etwas zu schenken.
2. Nein. Wenn er das Kind regelmässig sieht, kennen beide sich - er darf es mitnehmen - ohne Mutter
3. Er muss die Fahrtkosten zahlen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2010
Antwort auf:
Umgangsrecht
Mädel nehmt Euch einen Anwalt und lasst den Unterhalt neu ausrechnen!
Bei 800€ muss er garnix mehr bezahlen!!!
Was die Geschenke betrifft: Er muss dem Kind überhaupt nichts schenken!
Für so etwas gibt es kein Gesetz!!!
Geschenke sind freiwillig!!
Beratungsschein beim Anwalt holen!!!
Damit ist der Anwalt und eventuelle Prozesse umsonst!!!
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 19:31
Antwort auf:
Umgangsrecht
Schließe mich Dinchen voll und ganz an !
Die Umgangskosten zahlt der , der den Umgang ausübt.
Neulich hat ein Kläger Recht bekommen, dessen Tochter in die USA ist mit der Mutter.
Er darf nun auf Staatskosten 2-3 Mal im Jahr in die Staaten reisen um sein Kind zu sehen.
Irre, aber ein aktuelles Urteil.
Vielleicht kann auch Dein Freund Hilfen beantragen, damit er sich die Fahrten leisten kann ?
Und als erstes zum Anwalt, er kann erwirken, dass das Kind alle 14 Tage am WE zu Euch kommen kann.
Wenn Du willst kannst mir auch gerne eine PN schreiben, ich habe auch einen Mann mit Kind und TerrorEX und seit Jahren Erfahrungen damit.
Sein Sohn hat seinen Halbbruder jetzt in fast 6 Monaten die er da ist 1x gesehen :-(
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 19:41
Antwort auf:
Umgangsrecht
danke für eure schnellen antworten!
wir haben schon an einen anwalt gedacht, aber leider nicht genug geld dafür!. aber was ist das für ein schein? kann ich den bei jedem anwalt holen? und zu welchem anwalt müssen wir? Familienrecht??
tut mir leid für die doofen fragen, ist aber alles neuland für mich
glg susi
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 19:48
Antwort auf:
Umgangsrecht
mit den 40 euro wissen wir. mein freund hat aber angst, wenn er dem nicht befolgt, dass das jugendamt ihm auch steine in den weg legt.
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 19:50
Antwort auf:
Umgangsrecht
Das Jugendamt hätte Ihm die 30 Euro garnicht berechnen dürfen.
Geht zum Amtsgericht und holt Euch dort den Beratungsschein!
Lohnabrechnungen und so alles mitnehmen.
Dann bekommt Ihr den Schein und könnt Euch einen Anwalt für Familienrecht suchen!!
Hat er einen Unterhaltstitel unterschrieben?
Wer hat das mit den Geschenken behauptet?
Die Mutter oder das Jugendamt?
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 19:53
Antwort auf:
Umgangsrecht
er hat keinen unterhaltstitel unterschrieben, gsd
die mutter hat das mit den geschenken behauptet. sei meinte, dass seine tochte ihm wohl nicht mehr als 30 eur wert ist. und sie das dem JA berichten wird. aber an größeren feiertagen, wie geburtstag, ostern, weihnachten und sogar nikolaus hat sie (meiner meinung nach) wertvolle geschenke bekommen. ostern-fahrrad (100eur), geb-barbieschloss (über 100eur)...
wenn ich ganz ehrlich bin, sind wir zur zeit finanziell nicht gut dargestellt. wäre es meine tochter, würde ich diese sachen nicht kaufen, weil das geld im moment nicht da ist. aber ich verstehe ihn auch, weil die ex so viel labert....
danke nochmal
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 20:00
Antwort auf:
Umgangsrecht
Hihi, diese Laberei kenne ich und sie macht einen IRRE !!!
Ab zum Amtsgericht mit Euch und dann zum Anwalt.
Sie kann ihm nicht verbieten mit dem Kind rauszugehen, nur solange er mitspielt geht es so weiter.
Hat er Sorgerecht oder nur sie ?
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 20:09
Antwort auf:
Umgangsrecht
sorgerecht ist aufgeteilt (halbe/halbe) und auch vom notar zusätzlich bestätigt. hat er damals so gemacht.
jaaa, das ganze theater jedes WE..wir werden wirklich noch IRRE
wir werden auf jedenfall zum amtsgericht gehen!
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 20:55
Antwort auf:
Umgangsrecht
Viel Erfolg !!!
Ist ein langer und harter Weg, aber wenn er das geteilte Sorgerecht hat, dann hat er gute Chancen.
Bessere als mein Mann, der hat bei seinem Sohn gar keins.
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 21:51