Frage: Umgangsrecht

Liebe Frau Bader. Ich hab folgendes Problem: Ich leb von meinem Mann seit einem Jahr getrennt, unser Sohn ist 10 Monate alt. Das Umgangsrecht sollte eigentlich jedes Wochenende stattfinden...aber mein Mann lässt sich immer wieder Ausreden einfallen um den Kleinen nicht zu sehen. Desweiteren "aktzepiert" mein Sohn den Vater nicht (er ignoriert ihn, ist nur am schreien wenn er ihn sieht). So kann doch kein Kontakt aufgebaut werden, wenn mein Mann nicht regelmäßig zu den Treffen erscheint. Meine Frage deswegen: Kann man das Umgangsrecht "aufheben", wenn der Vater keine Interesse am Sohn hat? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Mitglied inaktiv - 24.02.2010, 10:29



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, meine Vorrednerinnen haben alle recht. Sinnvoller ist es, zu versuchen, dass die beiden sich regelmässiger sehen. Das Umgangsrecht kann man nicht abstellen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2010



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo Vielleicht kann ein gemeinsamer Termin beim JA helfen, ihm zu verdeutlichen wie wichtig das für sein Kind ist ? Die helfen bei solchen Problemen gern. Dort kann man auch feste Umgangszeiten festlegen, sich in der Mitte treffen. Ich hatte es im Bekanntenkreis, dass der Vater einfach zu so einem kleinen Baby keinen Bezug gefunden hat, was dann aber im Laufe der Zeit wesentlich besser wurde, je mehr er mit dem Kleinen anfangen konnte. Gibt viele Männer, die da auch Berührungsängste haben, nicht wissen, was sie mit dem Kind machen sollen. Aufheben kann man das Umgangsrecht nicht, denn der Vater hat immer ein Recht darauf, aber auch das Kind hat ein Recht auf Umgang. Wenn er allerdings wirklich nicht will, dann kann man zusammen entscheiden es dann zum Wohle des Kindes, welches immer mehr auch mitbekommt, auszusetzen. Er kann sich dann melden, wenn er es wirklich ernst meint. Mein Sohn hatte in dem Alter auch vor meiner Mutter gebrüllt wie sonstwas, hat aber nichts mit Ablehnung zu tun. Dein Kleiner sieht ihn ja kaum, kann sich an den letzten Kontakt nicht erinnern und einige fremdeln in dem Alter auch schon sehr. Wünsche Euch, dass ihr es hinbekommt. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 24.02.2010, 10:40



Antwort auf: Umgangsrecht

nein. das umgangsrecht kann man nicht aufheben, denn ( copyright by desiréek :-): auch das kind hat ein recht auf umgang mit dem nichtbetreuenden elternteil. vielleicht kannst du das jugendamt um unterstützung bitten.

Mitglied inaktiv - 24.02.2010, 10:52



Antwort auf: Umgangsrecht

Beim Jugendamt waren wir schon gemeinsam, da hat mein Mann so getan als ob er unseren Sohn über alles liebt und regelmäßigen Kontakt hat...

Mitglied inaktiv - 24.02.2010, 11:30



Antwort auf: Umgangsrecht

Puh, schwerer Fall der Mann ! Vielleicht nochmal ein wirklich klärendes Gespräch suchen beim Amt. Notiere wann er ihn wirklich gesehen hat. Wann Du danach gefragt hast, wann Interesse von ihm aus kam. Was Du Dir genau vorstellst , wünschst. Ruhig ein wenig Druck machen, damit der Herr zumindest die Wahrheit sagt und man eine Lösung finden kann, an die er sich auch hält.

Mitglied inaktiv - 24.02.2010, 11:35



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