Frage: umgangsrecht

sehr geehrte frau bader, wir haben 2 kinder 6 jahre und 1 1/2. bin allein sorgeberechtigt. nun haben wir uns getrennt und wollen ein umgangsregelung finden. habe nix dagegen, das der vater seine kids sieht. nun aber mein problem 1. er will nur die "große" 2. diese kann dann am computer bei ihm spielen (er ist computersüchtig und verläßt maximal die wohnung zum einkaufen, sitzt ansonsten nur vorm computer) 3. ist er starker raucher 4. ist wohnung nicht kindersicher (betreffs dem "kleinen") ( schlafzimmer ist vollgestellt mit umzugskisten, wohnzimmer hat weder tapete noch fußboden, lediglich computerzimmer ist top eingerichtet, dort wiederum liegen computerteile, auch kleine schrauben u.ä. rum!) ich möchte das er den kleinen auch nimmt, dann muss er halt mal windeln wechseln - davor hat er sich immer gedrückt!!) eben weil er raucht und der kleine eine chronische bronchitis + schwere neurodermitis hat, gefällt es mir gar nicht, die kids in die "räucherhöhle" zu geben. welche möglichkeiten gibts zur regelung. kann ich verlangen, das er beide kids mal nimmt? würde gern eine regelung für den kleinen jeden 2. sonntag für 3 stunden treffen kann ich da sagen, das er in dieser zeit die wohnung mit den kids verläßt, z.bsp. auf den spielplatz geht? was ist wenn er darauf besteht, nur die große zu nehmen? wäre über eine antwort sehr dankbar mfg

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 00:24



Antwort auf: umgangsrecht

Hallo, da kann es nur eine Antwort geben: setzen Sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung, die vermitteln und machen ihm seine Pflichten klar! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2008



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