Frage: Umgangsrecht

Hallo Frau Bader, ich habe einen Jungen der 5 Jahre alt ist. Mit seinem Papa bin ich nicht mehr zusammen, ich bin beruflich in eine andere Stadt gezogen, der Kleine geht hier in die Kita. Der Papa des Kleinen hat kein Sorgerecht, war aber schon mal hier, darf den kleinen also sehen/ auch hier übernachten. Jetzt war der Junge grade 2 Wochen beim Papa. Ich bin seit einiger Zeit wieder in einer neuen Beziehung und bin nun schwanger. Der Kleine hat seinem Papa davon erzählt. Nun meint der Papa, da ich ja ein neues Kind bekomme, kann er den Jungen zu sich nehmen. Das kommt für mich nicht in Frage. Ich möchte gerne, dass der Junge den Umgang mit dem Papa pflegt, doch soll er irgendwo auch zu hause sein. Nun habe ich einige Fragen: Wie oft steht dem Papa der Umgang zu? Alle zwei Wochen ist es durch die Distanz finazell nicht möglich. Wie sieht es mit den Ferien aus? Wer zahlt die Reisekosten? Ich allein? Ich weiss, dass es sehr schade wäre, wenn wir uns nicht selbst einigen würden. Das versuche ich natürlich. Aber was sagt das " Recht" in dieser Situation? Kann er von mir verlangen, dass ich ihn den Kleinen ein Mal im Monat und in den Ferien bringe? Kann der Papa klagen? Es hörte sich nämlich so an, als ob er sowas vorhat. Vielen Dank für die Antwort

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 15:47



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, sorry - aber das ist Blödsinn. Das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei Ihnen und kein gericht der Welt wird daran etwas ändern. Es sei denn, es liegt Kindeswohlgefährdung vor. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2008



Antwort auf: Umgangsrecht

"Das Recht" sagt das gar nichts genaues dazu. Außer, daß beide Eltern den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil fördern sollen. Dein Wegzug hat generell NICHT den Umgfang gefördert, aber wenn Du ihn begründen konntest ist das OK so. Grundsätzlich muß der Umgangsberechtigte (also hier der Vater) auch alle Kosten des Umgangs tragen. Wenn Du ihm da etwas entgegenkommst ist das "nett" von Dir. Da er nicht mal Sorgerecht hat, hat er genau 0,0 Chancen, den Jugen zu sich zu nehmen. Oder gefährdest Du aktuell das Kindeswohl massiv? ... ich denke nicht :-) Ich denke eher, daß die erneute Schwangerschaft seine Eitelkeit verletzt und nun sichtbar ist, daß Du (zu) einem anderen "gehörst"... biologisch gesehen... verstehst Du? Lass ihn reden, stell auf Durchzug. Aber: inmeinen Augen hat er das KIND in die sache reingezogen, und dem SDohn den Kopf "wuschig" gemacht. DAS GEHT NICHT! Irgendwelche Überlegeungen darf er gerne mit Dir klären, aber nicht mit / über das Kind! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 16:01



Antwort auf: Umgangsrecht

Ach wenn das jetzt vielleicht nicht in dieses Forum passt. Ich finde verblüffend, was Du hier schreibst, da ich ja fast nichts über die emotionale Sitation geschrieben habe. Sicherlich ist es so, dennoch ja auch ein wenig verständlich. Natürlich hat er dem Kleinen auch ein Floh ins Ohr gesetzt ala: Papa ist ganz alleine hier, Du kannst ja zu mir kommen. Aber hey, ich habe schon Schuldgefühle, dass ich in eine andere STadt gezogen bin. Es war wie gesagt beruflich bedingt, da ich nicht vom Staat leben wollte und hier Perspektiven habe. Ich kann den Papa ja auch verstehen, dass er sehr traurig ist. Das macht mich auch traurig, denn ich will nicht gemein sein und erst Recht nicht zwischen den Beiden stehen. Aber der Papa sagt, Du hast Dich dazu entschieden wegzugehen, nun musst Du auch dafür sorgen. ( das Ticket zahlen etc) Er zahlt nicht ( Unterhalt), ruft nicht an ( er sagt ich solle den Kleinen anrufen lassen, da ich ja die Flatrate habe) etc. Ich weiss aber, dass er den Kleinen liebt und der Kleine liebt ihn und es bricht mir das Herz, dass der Kleine traurig ist. Doch der Papa schaltet sehr auf stur. Ist wie Du schon sagtest gekränkt, dass ich einen "Neuen" habe. Er kommt mir immer mit "dem Gesetzt", "das Recht". Ich will mich hier nur informieren wie es damit aussieht, damit ich ihm sagen kann, wie aussschaut. Klar ist auch, dass ich mich nicht immer aufs Recht berufen will. Ich bringe den Kleinen auch zu ihm, lasse ihn hier schlafen, drücke dem Kleinen den Telefonhören in die Hand. Nur ist der Papa in einer emotionalen Lage, in dem er ein wenig, sagen wir mal- verblendet ist. Auch verständlich. Toll wäre, wenn ich sagen kann: das sagt das Gesezt- aber ich kann und will....denn das würde er vielleicht verstehen anstatt, dass eine Schlammschlacht losbricht. Ich hoffe auch, dass die Zeit einige Wunden heilt.

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 17:07



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, also: Grundsätzlich gilt immer noch, daß der Vater seine Umgangskosten tragen muß. ZUSÄTZLICH zum Unterhalt. ein paar Links: http://www.vaeterfuerkinder.de/kosten.htm schicke den aber nicht dem Vater sondern nimm nur das Urteil ganz am Anfang her. http://www.teilzeitvater.de/kosten-fuer-umgang-2.html http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20071022131612AAoe48B Lieferte im übrigen alles Google auf den ersten 3 Seiten der Suche :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 19:52



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