Hallo!
Ich wollte mal Fragen ob mir jemand sagen kann wie es mit dem Umgangsrecht bei Kleinkindern ist?
Mein kleiner ist 2Jahre und 5Monate und sein Vater sieht er jetzt seit August alle 14 Tage.Vorher hat er das Kind nur zu Ostern, Weihnachten sein Gebutstag und eine Woche im Sopmmer gesehen. Weil er damals 500km entfernt wohnte hab ich Ihm es erlaubt eine ganze Woche zu uns zu kommen und das er mit Ihm spielen konnte.Ab und zu hab ich mein kleinen auch mal mitgegeben. Da er nun in meiner nähe wohnt wollte ich mal wissen wie lange ich Ihm den kleinen mitgeben müß? Hab mal gelesen das es bei Kleinkindern sich um ein paar Stunden handelt.Mein kleiner ist auch noch nicht ganz trocken.Muß ich mein Kind bei Ihm Übernachten lassen?
Es währe auch hilfreich für mich wenn mir jemand eine gute Internetseite sagen könnte wo man alles genau erlesen kann da ich mich erstmal so informieren wollte bevor ich mich beim Jugendamt schlau mache.
Danke im Vorraus!
Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 09:29
Antwort auf:
Umgangsrecht
Hallo,
Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen.
Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt.
Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen.
Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen.
Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat.
Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden.
Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig.
Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat.
Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind).
Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2007
Antwort auf:
Umgangsrecht
Ist schon seltsam: da will sich ein Vater kümmern und die Mutter überlegt offenbar, wie sie den Umgang aufs Allernotwendigste beschränken kann.
Nebenbei: auch Väter können wickeln, und beim Papa übenachten können 2jährige garantiert!
Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 09:34
Antwort auf:
Umgangsrecht
Tja...
Beide Eltern sind gehalten, den gegenseitigen Umgang zu fördern und zu unterstützen, sofern dies dem Kind nicht schadet.
Warum sieht der Vater sein Kind nur alle 14 Tage ein paar Stunden?
Bei Kleinkindern ist eine Faustregel (sie aber nirgends als "Recht" steht!):
Lieber öfter, aber dafür halt etwas kürzer.
Also z. B. 2x pro Woche jeweils für 2-4 Stunden.
das muß aber wirklich an die Gegebenheiten der Eltern und des Kindes angepasst werden.
Wenn das Kind gut beim Vater aufgehoben ist und auch sich nicht negativ gegen Übernachten äußert: warum nicht?
Was haben die Windeln damit zu tun?
Ob der Vater nachts oder tagsüber wickelt ist doch egal...
Bei Dir lese ich viel "müssen" wo isdt das Problem, daß das Kind viel und umfänglich Ungang mit dem Vater hat?
Im Gesetz steht: das Kind hat ein Recht auf den Vater; NICHT: der Vater hat ein Recht auf das Kind!!!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 10:02