Frage: Umgangsrecht

Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend und habe ein 16 Monate alte Tochter. Der Vater des Kindes möchte sie regelmäßig sehen, was ich sehr begrüße. Allerdings stellt er zur Bedingung, daß diese Besuche ausschließlich in meiner Wohnung stattfinden und ich dabei sein soll. Das möchte ich aber nicht. Er droht nun, notfalls per Gerichtsbeschluß eine derartige Regelung zu erwirken. Ist das überhaupt möglich, d.h. kann ich zur "Dreisamkeit" gezwungen werden? Vielen Dank Marina

Mitglied inaktiv - 17.05.2001, 19:41



Antwort auf: Umgangsrecht

Liebe Marina, grds, ist sogar vorgesehen, dass das Umgangsrecht nicht bei Ihnen stattfindet. Eine Ausnahme würde gelten, wenn er alleine nicht mit dem Kind umgehen kann. Reden Sie mit dem Jugendamt. Das hilft im Einzelfall. Gruß, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2001



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