Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin grade mit meiner Frau in Trennung sind noch verheiratet.
Haben gemeinsam einen 9 Monate alten Sohn.
Haben gemeinsames Sorgerecht aber sie möchte mir mein Sohn in der Woche nicht mehr als 2 Tage und für 2 Std zeigen.
Ich liebe meinen Sohn über alles und kann seitdem sie mit meinem Sohn weg ist nicht schlafen.
Habe ich das Recht meinen Sohn 2 Wochen am Stück bei mir zu haben und 2 Wochen hat die Mutter unser Sohn?
Oder ist der noch zu jung, dass er über Nacht bei mir bleibt?
Er ist 9 Monate und ich kann ihn ohne weiteres mind. genauso gut ernähren und für ihn Sorgen !
Meine Eltern sind auch bereit jederzeit für den kleinen da zu sein.
Ich bitte um eine Antwort.
Habe bald einen Termin beim Jugendamt und wollte mich vorher dies bezüglich informieren.
Ich bedanke mich im Voraus.
Beste Grüße
Michael
von
Micha61
am 20.07.2016, 01:52
Antwort auf:
Umgangsrecht für 9 Monate alten Sohn.
Hallo,
das kann man pauschal nicht sagen.
Das kommt darauf an, wie lange Sie schon ausgezogen sind und wie die Bindung zu Ihnen ist.
Üblicherweise wird bei einem Kind in diesem Alter keine Übernachtung beim Umgangsrecht vorgenommen, das kann aber anders sein, wenn Sie bis vor kurzem noch mit dem Kind in einem Haushalt gelebt haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2016
Antwort auf:
Umgangsrecht für 9 Monate alten Sohn.
Wann ist sie ausgezogen und hast Du dem zugestimmt ?
Wer ist die Hauptbezugsperson ?
Das Wechselmodell von dem Du schreibst klappt nur wenn man sich wirklich gut versteht. Zwei Wochen jeweils ist viel zu lang für ein Baby.
Stillt sie noch ?
Jugendamt ist eine gute Idee, danach direkt zum Anwalt wenn es keine Lösung gibt.
Wenn Du bisher mit ihm zusammengelebt hast , ihn auch alleine versorgen kannst, dann spricht nichts gegen Übernachtungen.
Kommt auf den Richter an, viele sind leider noch zu mütterfreundlich.
2x2 Stunden ist definitiv zu wenig Du hast die gleichen Rechte wie sie, das solltest Du aber nicht provozieren.
Mindestens jede Woche einen ganzen Nachnittag plus alle zwei Wochen von Freitag - Sonntag sollte rauskommen.
Eventuell mehr, aber das besprech mit einem Anwalt vor Ort.
Du musst ja auch arbeiten , oder ? Ist sie in Elternzeit ?
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2016, 07:21