Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

Hallo Frau Bader, es geht um das Umgangsrecht meiner Tochter. Ihr Vater hat sie erst vor 3 Wochen kennengelernt und hat sich vorher nie um sie gekümmert. Mittlerweile ist sie 18 Monate alt. Damit sie sich schnell näher kennenlernen habe ich erlaubt, dass er das Kind auch außerhalb der 14-tagesfrist sehen kann. Nun ist es aber so, dass er darauf besteht, seine Frau mitzubringen. Beim ersten Mal war es okay für mich, allerdings möchte ich das nicht auf Dauer. Kann er weiterhin darauf bestehen, das seine Frau mitkommt? Muss ich das dulden? Seine Frau hat mir in der Schwangerschaft unverzeihliche Dinge an den kopf geworfen und mich bei einem zufälligen Treffen auf der Strasse beleidigt und wollte körperlich auf mich losgehen. Ist ja wohl klar, dass ich diese Frau nicht in der Nähe meiner Tochter und schon gar nicht in meiner Wohnung haben möchte. Muss ich wirklich dulden, dass seine Frau dabei ist, wenn er sein Besuchsrecht ausübt? Über Ihre AW würde ich mich sehr freuen. LG, Sabine

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 19:06



Antwort auf: Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

Hallo, in Ihre Wohnung müssen sie die Frau nicht lassen - wenn er das Kind mitnimmt, können Sie nicht verhindern, dass auch sie dabei ist-es sei denn, das Kind nimmt nachweislich Schaden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2008



Antwort auf: Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

Zuerst einmal "außerhalb der 14 Tage" ist SO nicht richtig. auch die 14-tages Regelung ist kein "Recht" oder "Gesetz" sondern eine Art Standard, der eher für ältere Kind gilt. Nun aber zu Dir: Ich finde es gut und richtig, daß das Kind häufige Mögklichkeit hat, den vater kennen zu lernen. Daß das zuerst in Deiner Gegenwart stattfindet ist auch richtig. Und darus folgt, daß dieser Umgang auch erst Mal bei Dir Zuhause stattfindet, in der vertrauten Umgebung des Kindes. Und darus folgt wieder: DU kannst entscheiden, wer Deine Wohnung betritt und wer nicht. Ganz einfach :-) Davon ab: das Kind soll sich jetzt in erster Linie an den VATER gewöhnen, nicht an die Ehefrau. Irgendwann wird der Vater sein Kind auch mitnehmen (was ja auch richtig und sinnvoll ist). DANN kann die Ehefrau auch das Kind kennenlernen. Denn wenn sie unfreundlich und verletzend zu Dir ist, bedeutet das NICHT, daß sie es auch zwangsläufig zum Kind sein muß. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 10:43



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