Hallo Frau Bader!
Ich stelle Ihnen eine Frage, da ich in der Such maschine nicht derartiges finden konnte.
Es geht um das Umgangsrecht der Großeltern!
Haben die Großeltern das Recht Ihren Enkel einzufordern? Bin ich verpflichtet den Großeltern meinen Sohn 1 Mal in der Woche alleine zu überlassen?
Ich schildere Ihnen den Fall jetzt nicht näher, das führe zu weit! ich möchte dies nur ganz allgemein wissen. Gint es auch Fälle wo Großeltern ihr Umgangsrecht, sofern es überhaupt eines gibt, eingeklagt und gewonnen haben?
Vielen Dank für eine Antwort
Silke T.
Mitglied inaktiv - 16.10.2000, 21:43
Antwort auf:
Umgangsrecht der Großeltern
Liebe Silke,
leider gibt es hierzu einige gerichtl. Entscheiddungen.
Grundsätzlich steht den Großeltern, genau wie Geschwistern der Eltern oder anderen Verwandten, kein Umgangsrecht zu. Die meisten Gerichte sagen aber, daß es in "normalen" Fällen/ Familien im Interesse des Kindes liegt, daß es einen Kontakt hat. Es gibt sogar Gerichte, die entschieden haben, daß es gegen das Kindswohl verstößt, wenn die Eltern des Kindes die ihnen zustehende Entscheidung über den Umgang mißbrauchen, was in der Regel der Fall ist, wenn kein verständlicher Grund besteht, den Umgang zu den Großeltern zu unterbinden. Deshalb gibt es Gerichtsentscheidungen, die das Besucherrecht der Großeltern geregelt haben.
Es wird aber auch klar gesagt, daß die Eltern ein Recht haben, das Verhältnis zu unterbinden, wenn eine Spannung zw. Eltern und großeltern besteht, die sich negativ auf das Kind auswirken oder wenn sich die Großeltern in die Erziehung einmische.
Zusammenfassend kann man also sagen, daß es eine absolute Einzelfallentscheidung ist, ob den Großeltern ein solches Recht zusteht.
Unjuristisch gesagt werden die Gerichte prüfen, ob die Eltern den Umgang unterbinden wollen, weil sie die Großeltern selber nicht leiden können, oder weil sie glauben, daß der Umgang dem Kind schadet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2000