Hallo, Frau Bader, ich lebe im Kreis Recklinghausen und habe mit meiner Hamburger "Ex-Mann-Familie" gedanklich abgeschlossen, da das Verhältnis mehr als zerrüttet ist. Meinen Ex-Mann (er lebt an der holl. Grenze) habe ich gesagt, das seine Eltern den Kontakt zu ihrer Enkeltochter nur noch über aufnehmen soll. Dies ist auf Grund der Entfernung teilweise schwierig. Ich habe Ronja (6)erklärt, dass ich keinen Kontakt mehr haben möchte, und das sie über Papa mit Oma und Opa weiterhin Kontakt haben kann. Sie aktzeptiert dies soweit. Nun bekomme ich ständig emails aus Hamburg mit der Bitte zu überlegen, dass Ronja für 3 Wochen Urlaub in HH machen soll. Ich bin selbst mit der Kleinen zu der vorgeschlagenen Zeit unterwegs. Ronja ist diesen Monat bereits "unabgesprochen" für 10 Tage in Hamburg gewesen. Der Papa wollte eigentlich mit Ronja Urlaub machen, musste aber dann plötzlich arbeiten (das war gelogen, gab er selbst später zu. Insgesamt war Ronja in diesem Jahr bereits drei Wochen mit Oma&Opa HH zusammen - mit ihrem Papa übrigens hatte sie nur 10 (!)Tage Urlaub. Dies ist ein ewiger Streitpunkt zwischen mir und meinem Ex-Mann. Er verbringt zu wenig Zeit mit ihr - und die Grosseltern wollen sie am liebsten ganz haben & erziehen. Ronja selbst möchte die Sommerferien lieber da verbringen, wo sie ihre Freundinnen hat - also bei Mama. Außerdem mag sie die langen Autofahrten (5 Stunden) nicht. Nun meine Frage: Meine Ex-Schwiegereltern lassen in einer email durchblicken, dass sie notfalls auch gerichtlich den Umgang einklagen werden. Aber, ich habe nie den Umgang verwehrt - nur darum gebeten, den Kontakt zu ihrer Enkeltochter über ihren Sohn zu suchen! Können meine Ex-Schwiegereltern auf Grund dieser Sachlage überhaupt klagen? Vielen Dank für eine Antwort Ulrike B.
Mitglied inaktiv - 28.06.2006, 12:17