Hallo,
Ich habe eine frage und zwar geht es dadrum das ich vor ca. 6 wochen meine tochter entzogen bekommen habe. Nun die frage laut Jugendamt darf ich sie nur alle 2 wochen 1 stunde im Jugendamt sehen. Frage kann ich etwas machen damit ich sie öfters sehen kann? Meine tochter ist erst 2 jahre alt, und reagiert abweisend zu mir, und verliert auch das Vertrauen, nur des will ich ja gerade nicht. Weil mir so die rückführung schwerer gemacht wird.
und noch eine frage ich bin schwanger im 7 Monat, ich weiß nicht genau wie lange es noch dauert bis ich meine Tochter zurück bekomme, nun die frage wenn ich voher mein kind bekomme, kann mir das Jugendamt dieses auch enziehen??
Was kann ich gegebenfalls tun um dieses zu unterbinden?
liebe grüße Jana
Mitglied inaktiv - 06.07.2003, 18:19
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Jugendamt
HAllo,
so allgemein kann ich nichts dazu sagen. Gehen Sie zum Amtsgericht, holen Sie sich einen Beratungsschein und lassen Sie sich von einem Fachanwalt vor Ort beraten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2003
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Jugendamt
Hallo
Das klingt ja schlimm...
Kann das Jugendamt einen das Kind sofort entziehen ?? Aber warum denn ?? Gruss Peggy
Mitglied inaktiv - 06.07.2003, 20:22
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Jugendamt
Ich denke mal das hängt davon ab weswegen dir Deine Tochter entzogen wurde!
Wenn Dein Baby den gleichen Bedingungen ausgesetzt ist werden sie es mit Sicherheit auch entziehen!
Das einzige was du machen kannst ist den Grund für die Entziehung zu beseitigen!
Mitglied inaktiv - 06.07.2003, 20:22