Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Sehr geehrte Frau Bader, der Kindesvater und ich waren nicht verheiratet, sind getrennt und ich habe das alleinige Sorgerecht. Leider haben wir immer wieder das Problem, dass der KV jedes Mal selber entscheidet, wann er zu seinem Kind kommt, was er mit ihm unternimmt und vor allem wie lange. Das ist immer ein Tag am Wochenende. Bis jetzt musste ich mich daran anpassen. Mal bringt er das Kind ins Bett, mal nicht ("Ich habe einen Termin"). Mir gefällt nun diese Rolle nicht mehr, dass ich mich an ihn und SEINE Termine anpassen muss. Kann ich etwas tun? Oder bleibt mir nur noch, das in Kauf zu nehmen? Gibt es irgendwelche gesetzliche Regeln oder so dazu? Danke und viele Grüße

von Maracuja! am 12.01.2013, 12:17



Antwort auf: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife - Ferien/ Feiertag etc. sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2013



Antwort auf: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Einigt Euch auf einen Tag und Uhrzeit, die verbindlich sind. Du musst nicht sprngen wie es ihm beliebt. Am besten, da er bei Euch ja auch das Sorgerecht haben möchte, machst Du einen Termin beim Jugendamt, damit ihr da eine verbindliche Umgangsregelung macht. Wie alt ist das Kind ? Hält er sich dann nicht dran ist das sein Ding, solange das Abgemachte dann nicht gehalten wird, würde ich auch keine Extrawürste durchgehen lassen. Das kann man dann machen, wenn die Basics klappen.

von Sternenschnuppe am 12.01.2013, 13:08



Antwort auf: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Die Regelung lautete immer ein ganzer Tag, mit ins Bett bringen. Aber immer weider kommt die Situation, dass der KV sagt, dieses Mal kann er nicht etc. Ich ärgere mich voll, weil das immer ich bin, die sich anpasst. Aber was kann ich dagegen tun?

von Maracuja! am 12.01.2013, 13:43



Antwort auf: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Dich nicht mehr aufregen. Denn es ändert nix. Laut Deinem alten Post hast Du doch auch einen neuen Mann. Weiss nicht, ist meine persönliche Meinung, aber wozu soll er das Kind ins Bett bringen, ich würde meinen Ex nicht hier haben wollen für sowas. Mein Mann wäre auch nicht begeistert davon. Wie alt ist das Kind ? Kommt in absehbarer Zeit dahin, dass das Kind bei ihm schläft, dann kann er es bei sich Zuhause ins Bett bringen. Mach einen Termin beim Jugendamt und klärt das da moderiert.

von Sternenschnuppe am 12.01.2013, 13:53



Antwort auf: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Das Kind ist 2. Wie machst Du das denn mit Deinem Ex, nimmt er das Kind nur für ein Paar Std. / Woche? Willst Du keine Zeit für Dich alleine, auch abends z.B.? Ich telefoniere mal mit dem JA

von Maracuja! am 12.01.2013, 14:14



Antwort auf: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Mein Ex wollte das Kind nie sehen. Du schriebst doch in Deinem letzten Post hier ob Dein Mann das Sorgerecht auch bekommen kann, dann ist da doch ein neuer Mann. Unterstützt er Dich nicht ? Mit 2 kann man auch schon beim Papa schlafen. Gute Übung für Deinen Ex, immerhin will er doch auch das Sorgerecht oder nicht ? Ruf da mal an und lass Dich beraten, dann macht ihr einen Termin zu 3.

von Sternenschnuppe am 12.01.2013, 14:31



Antwort auf: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Ja, aber wolltest Du auch nicht alleine was unternehmen? Sonst hast du ja die ganze Zeit das Kind. Das mit dem neuen Mann ist noch nicht sicher, ich mache mir aber jetzt schon Gedanken. Sorgerecht will ich nicht geben, sonst wäre ich komplett vom KV anhängig in der Hinsicht, könnte nicht mal umziehen, oder

von Maracuja! am 12.01.2013, 20:43



Antwort auf: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Eben darum ist es doch gut wenn das Kind beim Vater schläft. Dann kannst doch was unternehmen. Im besten Fall alle zwei Wochen Freitag und Samstag.Abend kannst Du ausgehen.Ich hätte alles dafür gegeben dass der Vater Interesse gehabt hätte. Ich habe ein Kind welches irgendwann auf die Suche gehen muss, Deines hat die Chance den Vater im Leben zu haben. Vielleicht solltest Du es mal aus einer anderen Perspektive sehen. Du hast vor ein paar Tagen gefragt ob Dein neuer Mann das Sorgerecht bekommen kann, jetzt ist der Mann noch nicht sicher ? Ums GSR wirst Du vermutlich nicht herum kommen, wenn er denn klagen sollte. Und Umzug im normalen Rahmen geht dann auch.

von Sternenschnuppe am 12.01.2013, 22:04



Antwort auf: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Ja, richtig, aber noch ist es so, dass er das Kind jede Woche sieht, dafür aber an einem Tag und ohne übernachten. Genau, wir sind noch nicht verheiratet, deswegen würde das jetzt mit dem Sorgerecht allein schon aus diesem Grund nicht gehen. Umzug ins Ausland wäre dann sicherlich schwierig.. Danke Dir, schauen wir mal wie es sich weiter entwickelt, mich stört halt sehr, dass er oft selber entscheidet, wie wann und wie lange, und die ganzen Ratschläge - lass Dir das nichht gefallen etc. - da sag ich nur wie?

von Maracuja! am 12.01.2013, 22:53



Antwort auf: Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht Regeln?

Wie ich mehrmals schrieb. Geh zum Jugendamt ! Das signalisiert dass Du lösungsorientiert bist. Zieht er nicht mit machst Du wie Du es denkst, wenn es ihm nicht passt kann er ja klagen. Dann wird das Jugendamt sagen dass Du da warst und ER nicht lösungsorientiert war. Der Weg ist "einfach", Du musst ihn nur gehen.

von Sternenschnuppe am 12.01.2013, 22:59



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