Frage: Umgangsrecht Großeltern

Hallo, ich möchte heute mal eine Frage zum Umgangsrecht stellen, die mich beschäftigt. Meine Freundin lebt in 2. Ehe. Sie hat mit ihrem 1. Mann ein gemeinsames Kind. Die KLeine ist 10. Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Die Kleine ist bis vor ein paar Monaten jedes 2.Wochenende bei ihrem Papa und seiner neuen Familie gewesen. Aufgrund von Spannungen in seiner Familie (neue Frau, Kinder) hat das Jugendamt eine Kontaktpause angeordnet. Die KLeine hat sich geweigert, zum Papa zu gehen und hat dies auch vor dem Jugendamt geäußert. Nun das Problem: Der Papa, in seinem Stolz gekränkt, möchte nun, dass das Mädchen zu den Großeltern, also seinen Eltern, auch keinen Kontakt mehr hat, obwohl das Mädchen gern zu den Großeltern geht und sich dort wohlfühlt. Meine Freundin hat also einen ANruf vom Jugendamt bekommen, mit der Auflage, den Kontakt zwischen den Großeltern und dem Kind zu vermeiden. Das Kind ist total aufgelöst, die Großeltern ebenso. Ist das denn rechtens? Kenne mich leider nicht aus, möchte meiner Freundin aber gerne helfen. Übermorgen hat meine Freundin erneut einen Termin bei ihrer zuständigen SB beim Jugendamt. Und sie hätte gern ein paar Argumente in der Hand, die den Besuch zwischen Tochter und Oma weiterhin ermöglichen können. LG Mareike

Mitglied inaktiv - 22.07.2008, 13:28



Antwort auf: Umgangsrecht Großeltern

Hallo, das JA macht, und dann auch noch telefonisch, Verbote wegen dem Umgangsrecht, ohne das die Grosseltern das so wollen? Sorry, das kann ich nicht glauben. Das JA hat das nicht zu entscheiden. Ihre Freundin soll schriftlich anfragen, was das JA will. Ansonsten haben Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2008



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