Frage: Umgangspflicht

Ganz kurz: KV möchte seine Umgangspflicht wahrnehmen und würde auch die Kosten tragen. Aber die KM möchte dies nicht. JA sieht seine Vermittlungsmöglichkeiten damit erschöpft. Und nun? Was kann der KV tun? Grüße und Danke

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 22:02



Antwort auf: Umgangspflicht

Hallo, klagen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2008



Antwort auf: Umgangspflicht

Einen Anwalt nehmen, damit kommt er bestimmt weiter!! Wenn das Geld knapp ist , dann kann er sich vor dem Anwaltstermin nen Beratungsschein auf dem Amtsgericht holen, dann kostet der Anwalt max. 10;00€! Viel Glück!!

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 22:35