Frage: Umgangsfrage

Hallo Meine Tochter ist 2 Jahre und der KV sieht sie alle 2 Wochen für 7 Stunden. Mein ex hat mich in der Schwangerschaft bedroht und erpresst .(Ich habe ihn verlassen wegen trinken) als die kleine dan da war habe ich eine Regelung mit dem Jugendamt vereinbart. Die sehr Schwierig war den als er sie ab Sommer für 3 stunden alleine hatte war sie immer voll( in der windel) im oktober gab ihm das Jugendamt dan 4 Stunden bis ende des Jahres .Es rechte ihm nicht ich drohte weiterhin.Also ging ich zum Anwalt der ihm schrieb das er die kleine 2 Jahre alle 2 Wochen und a 7 Stunden zustände erst hat er noch dagegen geschrieben ( mit den Worten er möcht die Regelung nur für 6 Monate und dann Übernacht und für denn Urlaub ) was wir aber nicht duldeten und ihm schrieben das es bei der Regelung bleibt auf Grund des Alters. Heute macht er Stress als er die kleine bracht die Regelung sei nur für 6 Monate und er wird mir zeigen das er sie mehr bekommt.Er geht vors gericht. Er ist laut Anwältin auch verpflichtet mir auskunft über den umgang zu geben was er aber nicht macht nur wenn ich ihn es aus der Nase ziehe. Er hat kein Sorgerecht und auch nicht das Aufendhaltbestimmingsrecht. Es ist nähmlich so das ich bis 2002 krank war( psyschich) nur das ich das nicht mehr habe er denkt aber er erreicht damit noch was . Hat er mehr Recht auf das Kind ? Kommt man bei Gericht damit durch wegen meiner alten Krankheit ? Was soll ich machen . Danke

Mitglied inaktiv - 28.03.2005, 12:02



Antwort auf: Umgangsfrage

Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005