Sehr geehrte Frau Bader,
hiermit möchte ich Sie fragen, welche Umgangsregelungen üblich sind. Unsere Kinder sind 2 1/2 Jahre und 4 1/2 Jahre alt. Der Papa wohnt ca. 400 km weit weg und hat sich vor unserer Trennung selten um die Kinder gekümmert. Nun sieht er sie alle 2 Wochen, meist von Freitag Mittag bis Sonntag nachmittag. Anfangs habe ich ihm meine Wohnung überlassen, damit die Kinder wenigstens in ihrer gewohnten Umgebung sind. Jetzt will er aber jedes mal die weite Strecke mit den Kindern fahren und das Wochenende in seiner Wohnung verbringen. Außerdem verlangt er eine Woche Urlaub. Ist das in dem Alter angebracht? Kann ich wenigstens verlangen, daß ich einmal am Tag mit den Kindern telefonieren kann? Auch das lehnt mein getrennt lebender Mann ab. Was ist Ihre Erfahrung? Ich möchte den Umgang unterstützen, habe aber Angst, daß die Kinder überfordert sind.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 13:07
Antwort auf:
Umgang
Hallo,
Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen.
Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt.
Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen.
Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen.
Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat.
Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden.
Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig.
Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat.
Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind).
Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2010
Antwort auf:
Umgang
Ganz ehrlich: wenn er sich jedes 2. Wochenende 400 km weit auf den Weg macht um seine Kinder zu sehen: Hut ab!
Zwischenfrage: wer ist denn damals weggezogen?
Zum Umgang gibt es keine gesetzliche Regelung, nur Richterentscheidungen.
Die sagen meist: jedes 2. Wochenende und die halben Ferien. Das gilt jedoch meist für Schulkinder.
Wieso willst Du ihm die Woche "Intensivkinder" denn nicht gönnen?
Was spricht dagegen, es einmal zu probieren und dann weiterzusehen?
Im übrigen geht es hier nicht um die Rechte von mutter und vater sondern um die Rechter der Kinder. Und die haben ein Recht auch auf Umgang mit dem Vater. Sie sehen ihn sowieso nur jedes 2. Wochehende, warum sollten sie dann nicht mal voll bei ihm sein dürfen für die ein- oder andere Woche im Jahr?
Das ist doch toll für die Kinder, den Vater länger als 48 Std. zu sehen.
Klar müssen die Kinder sich jedes Mal wieder gewöhnen, aber ganz ehrlich: wenn meine Kinder ein Wochenende bei Oma oder Tante waren gab es hier Zuhause auch immer erst Mal "Stressabbau" bzw. Eingewöhnungsphasen.
Das schaffen die Kinder schon.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 13:32