Habe eine Frage zum Thema Umgang. Frau ist schwanger von einer sozud´sagenen Affäre, waren nie wirklich zusammen. Vater will zur Abtreibung überreden. Legt der frau immer wieder Steine in den Weg und hält sich an keine vereinbarungen. Hat das Kind 1 Tag nach der Geburt (ist einfach gekommen trotz OP und NOCH nicht erwünscht) einmal gesehen und dann nie wieder. Hat Vaterschaft noch nicht anerkannt, macht erst auf Drängen des JA Test jetzt wo der kleine 4 Monate alt ist. Frau hat einen neuen Partner ab ca. 2.Schwangerschaftsmonat, der bei Geburt und allem dabei war und ihn wie seinen Sohn sieht.
Was ist jetzt, wenn der vater den test gemacht hat, die vVaterschaft anerkannt hat und Unterhalt bezahlt das beste für das Kind im Bezug auf den Umgang mit dem Erzeuger? Wie sieht es rechtlich aus? Was ist der mind. Umgang? Ist es nicht eher Aufwühlend für ein kleines Kind, jetzt aufeinmal noch eine neue Person als Vati zu sehen. Man muss auch dazu sagen, dass es für alle sehr belastend ist, am liebsten wäre es dem Paar der Erzeuger würde sich freiwillig raushalten.
Danke für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 17:07
Antwort auf:
Umgang
Hallo,
Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen.
Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt.
Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen.
Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen.
Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat.
Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden.
Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig.
Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat.
Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind).
Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2007
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Umgang
Das Kind hat ein Anrecht auf Umgang mit seinem Vater. Bei so kleinen Kinder wird ein Umgang 2/3 mal die Woche für 2/3 Stunden empfohlen. feste werte für den umgang gibt es nicht, das kann man selbst regeln.
Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 18:24
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Umgang
ist das nicht ein bisschen arg unrealistisch? ich meine, man hat doch auch sein eigenes leben. ich versteh das wenn es vorher eine beziehung zu dem kind gab, aber so hat es ja einen vater, auch wenn er nicht der erzeuger ist, welcher ja die vaterschaft schtriftlich von sich gewiesen hat und zum vaterschaftstest sozusagen gezwungen wurde....
Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 20:09
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Umgang
ist so. und warum sollte es seinen vater nicht jetzt kennenlernen und eine beziehung zu ihm aufbauen, bloss weil es dir nicht passt. dein freund ist nicht der vater. lern damit umzugehen.
Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 21:54
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Umgang
also ich möchte dich bitten ein bissl sachlicher und nicht so unfreundlich zu sein... es war nur eine frage, wie es rechtlich aussieht...mannoman leute gibts...ich denke ich werde im sinne meines sohnes entscheiden...
Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 22:33
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Umgang
Rechtkich ist es so:
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern.
Beide Eltern haben dies auch zu fördern und unterstützen.
Da das Kind noch so klein ist, sage ich:
Es liegt an Dir ob es für das Kind ein "Problem" wird oder nicht.
Für ihn ist die Situation doch völlig normal, daß es deinen Freund als ständige Bezugsperson gibt und den Papa, der woanders wohnt.
Ich denke eher, daß es FÜR DICH ein Problem ist, weil unbequem und durchaus auch nervenaufreibend, aber Ihr seid nunmal Eltern zusammen und das wird sich nie mehr ändern.
Die Kunst des lebens ist ja, genau mit DEN Menschen auszukommen, die einem NICHt so liegen oder die man eben nicht so mag.
Und sie trotzdem zu respektieren ist keine leichte Sache.
Ich selbst bin quasi mit "2 Elternpaaren" (davon eines auch noch getrennt) aufgewachsen und es ging mir prima damit!
Das geht, sofern man selbst dahintersteht und nicht ständig rumkämpft.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 09:37
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Umgang
der vater meiner tochter hat nach 11 jahren das umgamgsrecht bei gericht versucht zu erwirken, deine jetzige entscheidung "im sinne deines sohnes" kann gerichtlich auch eine gaaaanz andere werden...
Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 12:44
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Umgang
Hab auch den Eindruck, dass sie das Problem hat.
Wenn ihr das nicht eines Tages zum Nachteil wird. Irgendwann wird das Kind ja erfahren, wer sein richtiger Vater ist und sie den Umgang blockiert hat und nie gefördert hat.
Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 12:46
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Umgang
vaterschaft nicht anerkannt, test, anerkannt, titel, gehaltspfändung, kontaktverweigerung....
da zählt NICHTS, nur das recht des vaters auf umgang.
Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 12:47
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Umgang
danke für eure antworten. es war immer in meinem sinne dass mein sohn seinen leiblichen vater kennenlernt und kontakt hat. ich werde garantiert dem kontakt keine steine in den weg legen, auch wenn er nur mist baut (der erzeuger). ich hoffe nur, dass er meinen sohn nicht enttäuschen wird, so wie er uns die letzte zeit immer wieder hängenlassen hat...also drückt die daumen, dass auch er endlich mal gerafft hat, dass es um ein kind, seinen sohn, und um sonst nichts geht...
Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 16:34
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Umgang
danke für eure antworten. es war immer in meinem sinne dass mein sohn seinen leiblichen vater kennenlernt und kontakt hat. ich werde garantiert dem kontakt keine steine in den weg legen, auch wenn er nur mist baut (der erzeuger). ich hoffe nur, dass er meinen sohn nicht enttäuschen wird, so wie er uns die letzte zeit immer wieder hängenlassen hat...also drückt die daumen, dass auch er endlich mal gerafft hat, dass es um ein kind, seinen sohn, und um sonst nichts geht...
Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 16:34
Antwort auf:
Umgang
verstehe deine antwort nicht so ganz? hat der vater deines kindes es durchgebracht? was meinst du mit dem letzten satz? lg
Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 16:35
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Umgang
wir sind immer noch dabei, mit jugendamt, gericht, anwalt...sieht nicht gut aus, bei der anhörung mußte ich einem umgang, auch wenn meine tochter ihren vater bewußt bis zu diesem gerichtstermin nie gesehen hat...jetzt ist ein anwalt zugange, der mich schon 1000€ kostet...und das alles obwohl der kv einen kontakt bewiesenermaßen abgelehnt hat...die wege des gerichts sind manchmal unergründlich...
Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 17:48