Frage: Umgang

Hallo mein Ex Mann und ich sind seit 5 Jahren geschieden und 2 Kinder leben bei mir und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Eine Tochter lebt bei ihm. Wir beide haben das gemeinsame Sorgerecht für alle Kinder. Nun hat er eine neue Freundin und diese will das kein Kontakt mehr besteht auch nicht zwischen den Geschwistern. Seit 1 Jahr haben wir keinen Kontakt mehr. Briefe die ich an ihn schreibe bleiben unbeantwortet. Die neue Frau hat auch die Bilder von den Geschwistern von den Wänden gehangen. Nun versuchte ich seit 1 Monat täglich anzurufen um zu erfahren wie es meiner Tochter geht aber keiner geht am Telefon egal um welche Uhrzeit ich anrufe. Nun habe ich durch Zufall erfahren, daß die ihre Telefonnummer geändert haben, auch die Telekom kennt diese nicht. Also bekomme ich keinen Kontakt zu meiner Tochter. Ich habe ja auch das Sorgerecht von der Tochter und wenn mal was wichtiges hier mit den Kindern sein sollte, wenn man die Zustimmung mal bräuchte von dem Vater, habe ich Probleme. Kann man da garnichts machen? habe ich keine Rechte??

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 16:16



Antwort auf: Umgang

Wennn ich Dir einen guten rat geben darf: Nicht DU hast ein "Recht" auf die Kidnder, sondern die KINDER das Recht auf Umgang mit den Greschwistern und den Eltern"! der Vater bzw. seine LG verwehrrt den Kindern den Umgang, nicht DIR! Sorum wird die Argumentation für das JA schlüssig :-) ich würde Dir raten: schreibe einen Brief, in dem Du um Ungang mit allen Kindern zusammen bittest / forderst. Fristsetzung nicht vergessen. Danach zum Jugendamt. Im Zweifel gleich in seiner Stadt. Bitte dort darum, daß Deine Tochter der Umgang mit Dir und den Geschwistern ermöglicht wird. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 19:02



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