hallo frau bader,
sie schreiben, das umgangsrecht ist beim vater auszuüben.
können sie mir bitte mal mitteilen, wo bzw. in welchem gesetz das so steht?
bzw. ab welchem kindesalter das gilt?
ich möchte gerne den (sehr guten) umgang mit meinen sohn (2 jahre) auch bei mir (75km entfernung)
ausüben, aber seine mutter (waren nicht verheiratet) verweigert das permanent auf grund der
entfernung/seines alters und ich muß ihn bei ihr besuchen.
sie beruft sich auf die aussage des jugendamts, welches ihr zu dieser frage vor einem jahr recht gab
und sagte, sie müsse ihn mir (noch) nicht mitgeben.
für eine antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich kann dazu nichts in umgangsrecht finden.
Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 11:23
Antwort auf:
umgang
Hallo,
das beruht auf Gerichtsurteilen.
Problem ist doch hier wirklich die Entfernung. WEnn Sie das Umgangsrecht nur einen Tag haben können Sie ihn ja nicht nach Hause bringen (Sie müssen ihn abholen)
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2005
Antwort auf:
umgang
Wenn die Aussage schon ein Jahr alt ist dann geh doch mal wieder zum Jugendamt und frag nach ob sie noch immer der Meinung sind. Du kannst es natürlich auch gerichtlich angehen. Ich denke dass es hierbei auf die Beziehung zwischen Vater und Kind ankommt und es da kein Patentrezept gibt ab welchem Alter. Ich hatte die Kinder meines LG von Anfang an von Freitag bis SAmstag bei mir zu Hause und da waren sie gerade mal 6Monate, 3 Jahre und 8 Jahre alt.
Nimm dir nen Anwalt!
LG
Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 23:33