Frage: Umgang nachgewähren

Sehr geehrte Frau Bader, der Kindesvater möchte beide durch meine Mutter-Kind-Kur ausgefallenen Umgangstermine sowie einen eigentlich zusätzlich gewährten Termin am Wochenende vor Kurantritt als Ausgleich für die Kurzeit (zu diesem zusätzlichen Umgang ist es aber nicht gekommen, er hat verzichtet) jetzt an 3 aufeinander folgenden Terminen einfordern. Dies würde bedeuten, dass ich mein Kind 9 Wochenenden am Stück nicht haben soll. Muss ich das hinnehmen? Gibt es eine rechtliche Grundlage, den Umgang (derart) nachzufordern? Mfg

von JanaB am 22.10.2018, 19:06



Antwort auf: Umgang nachgewähren

was spricht dagegen? sei doch froh wenn sich der vater kümmert und das kind sehen möchte und engagement zeigt. ich verstehe jetzt das problem ehrlich gesagt nicht...es muss ja kein ganzes we sein, vielleicht könnt ihr euch drauf einigen, dass er 14 tägig nur den sonntag macht oder so..

von mellomania am 22.10.2018, 19:32



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Halo, in erster Linie steht doch sicher das Kind im Fokus!?! Zumindest sieht das Gesetz es so und dort steht, dass man dem Kind größtmöglichen Umgang mit BEIDEN Elternteilen gewähren soll. Dem KIN, nicht den Eltern. Reihenfolge/Priorität verstanden? Daraus folgt: das Kind kann jetzt einen Elternteil wg. Kur einige Wochen am Stück nicht sehen. Was spricht dagegen das (etwas/halbwegs) nachzuholen? Es geht nicht darum ob DU das Kind siehst oder der Vater, es geht darum dass das Kind soviel Umgang und Zeit wie möglich mit JEDEM von Euch hat. Gruss D

von desireekk am 22.10.2018, 19:58



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Liebe desireekk Mir geht's doch nicht darum, ihm den Umgang zu verweigern. Würde dann anbieten, die Wochenenden aufzuteilen. Samstag ich, Sonntag er, dann wäre uns allen gedient. Mein Kind ist gern bei uns beiden. Mir geht's um eine rein rechtliche Grundlage,um ihm das besser erklären zu können. Er kann da nämlich sehr stur sein. Ich möchte eine reine rechtliche Auskunft zum Umgang nachgewähren. Natürlich geht ansonsten das Kind vor! Lg

von JanaB am 22.10.2018, 20:59



Antwort auf: Umgang nachgewähren

du könntest es doch von dir aus anbieten, da das kind den vater ja länger nicht sieht. wenn man halt gleich mit rechtsgrundlagen kommt..ich weiß nicht ob das die situation nicht noch verschärft...grad wenn er stur ist..

von mellomania am 22.10.2018, 21:18



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Wie alt ist das Kind denn und wie weit wohnt er weg ? Es könnte ja auch eine Papawoche machen und dann startet ihr den normalen Abstand wieder. Oder die nächsten zwei oder drei Umgänge nicht Freitag bis Sonntag sondern Donnerstag bis Montag.... Biete ihm Alternativen an, nur dann könnt ihr einen Kompromiss finden.

von Sternenschnuppe am 22.10.2018, 21:24



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Liebe Sternenschnuppe, mein Kind geht in die 2. Klasse. Ich werde wohl Samstag Abend bis Sonntag Abend /Montag früh mit zur Schule bringen anbieten. Möchte mich trotzdem kurz grob rechtlich informieren. Nicht falsch verstehen, ich will auch ne Alternative finden.

von JanaB am 22.10.2018, 21:27



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Solange ihr keinen vollstreckbaren Vergleich oder ein Urteil zum Umgang habt gibt es kein rechtlich richtig oder falsch, auf was er sich nun berufen kann. Es scheint ja gerichtlich nichts angeordnet zu sein dazu. Wir haben das jahrelang durch, daher weiß ich es sicher. Was spricht denn gegen Donnerstag bis Montag ? Reine Neugier.

von Sternenschnuppe am 22.10.2018, 22:13



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Es geht doch nicht darum, dass wir den Umgang generell neu regeln. Von Freitag Abend bis Sonntag Abend ist vereinbart und funktioniert. Es geht um ganze Wochenenden mehr. Ich arbeite auch die ganze Woche und hab nur das Wochenende mit meinem Kind für Freizeitaktivitäten

von JanaB am 22.10.2018, 22:48



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Naja... du hattest due ganze Kur mit dem Kind für dich allein... sie es mal so. Gruss D

von desireekk am 23.10.2018, 02:36



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Du willst Dich rechtlich hier absichern, es gibt kein rechtlich solange keiner was festgelegt hat was vollstreckbar ist! Der Vater kann so Situationen auch richterlich klären lassen, welch Angebot willst Du ihm also machen um den Umgang nachzuholen wenn Du mit seinem Vorschlag nicht einverstanden bist ?

von Sternenschnuppe am 23.10.2018, 07:09



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Solange nichts gerichtlich festgelegt ist, gibt es auch keine Rechtsmittel, mit denen etwas zu klären oder zu argumentieren wäre. Es geht hier also eher um "Einigen" (einen Kompromiss finden). Ich verstehe durchaus, dass du nicht 9 Wochenenden auf deine Kinder verzichten willst. Andererseits hat der Vater ja nun auch auf Grund der Kur auf einige WE´s verzichten müssen. Es wäre also nur gerecht, dass die Kinder ihre Papa-WE´s schnellstmöglich nachholen können, da dies ja nun auch der Beziehung zwischen Vater und Kindern dient. Ich würde also eher für den Vater argumentieren der durchaus sagen könnte, du würdest ihm seine Umgang verwehren wollen. Ich verstehe aber nicht so ganz, warum es 9 WE´s am Stück sind? Bei 3 ausgefallenen WE´s durch Kur plus die normalen Umgänge komme ich nur auf 6 WE´s. Selbst, wenn es noch ein Extra-WE obendrauf gibt, komme ich nicht auf 9. Aber vielleicht rechne ich falsch?

von cube am 23.10.2018, 09:13



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Liebe Sternenschnuppe, ich würde die zusätzlichen Wochenenden gern teilen, so dass er sein Kind Sonntag bis ggf Montag hat, also Samstag Abend zu ihm. Liebe Cube, es sind ja dann die Wochenenden zwischen seinen Umgangsterminen, sprich, wenn unser Kind bei mir wäre. Gerechnet mit dem jetzigen Wochenende, wo sie wegen dem Urlaub noch bei ihm bleibt, wären es nach seiner Forderung insgesamt 8 Wochenenden bis Mitte Dezember

von JanaB am 23.10.2018, 09:44



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Hallo! Wie sieht das denn dein Kind? Mit 7Jahren hat es doch sicherlich auch eine Meinung dazu. Wäre es für Mutter UND Vater in Ordnung, wenn ihr nun 3x Papa-We,1x Mama-WE, 3x Papa-WE... o.ä. macht, bis der "Überschuss" abgebaut ist?

von drosera am 23.10.2018, 10:00



Antwort auf: Umgang nachgewähren

auf Gewährung des ausgefallenen Umganges und zwar so, wie er ihn sonst auch bekommt. Nicht Samstag Mutter/Sonntag Vater. Mir erschließt sich nicht, warum du 9 Wochenenden Dein Kind am Stück nicht hast? Du sprichst von 3 Umgängen die er ersetzt haben möchte und fährst mit dem Kind zur Kur (wo Du es 3 Wochen mit 3 Wochenenden am Stück hast). Und das gilt nicht nur für die Kur. Kannst du ihm auch sonst an einem Wochenende den Umgang nicht gewährleisten (weil ihr in den Urlaub fahrt o.ä.) hat er einen gesetzlichen Anspruch, dass der Umgang nachgeholt wird.

von ALF0709 am 23.10.2018, 10:03



Antwort auf: Umgang nachgewähren

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von peekaboo am 23.10.2018, 11:03



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Jedes Elternteil hat gesetzlich einen Anspruch auf Umgang. Dieser kann auch eingeklagt werden. Die Umgangsregelungen, die einvernehmlich oder mit Hilfe des JA getroffen wurden, könnten also auch eingeklagt werden. Gesetzlichen Anspruch auf genauen Ausgleich etc hat der Vater also erst mal nicht. Es sei denn, er klagt jetzt auf diesen Ausgleichs-Umgang und dieser wird durchs Familiengericht auch so festgelegt.

von cube am 23.10.2018, 11:04



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Wir haben genau so einen Fall. Der Vater möchte die Wochenenden ersetzt haben, an denen seine Kinder zu Wettkämpfen sind. Und er hat einen Anspruch darauf. Du wirst es nicht glauben ohne einklagen ohne alles.

von ALF0709 am 23.10.2018, 11:16



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Ja, begründet aus dem gesetzlich geregelten Umgangsrecht, das auch der Vater hat. Wenn die Mutter diese nun gar nicht ausgleichen will oder nur zu ihren Bedingungen/zu einem geringen Teil oä wird er Vater sicher vor Gericht seine generellen Ansprüche durchsetzen können. Aber der Vater hat doch nicht automatisch einen gesetzlichen Anspruch darauf, die WE´s so zu ersetzen, wie es ihm am Besten passt.

von cube am 23.10.2018, 11:29



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Liebe Cube, was heißt "nicht ausgleichen will". Ich möchte eine ordentliche Regelung für beide Seiten haben, denn er hatte bereits 2 x die Gelegenheit, davon ein mal direkt davor), die Termine nachzuholen. Hat er nicht genutzt. Und er sucht sich jetzt die "Sahnestückchen" aus nach dem Motto "weil ihm das so zusteht, wie er das möchte". Er meldete sich weder während der Kur noch in den Wochen zwischen seinen Terminen. Aber das nur am Rande. Klar sehe ich mein Kind in der Woche, aber da nach der Schule ist kein wirklicher Freizeitausgleich möglich, da es auch fertig nach der Schule. Auch mir bleiben dafür nur die Wochenenden, wo das Kind auch einem Hobby nachgeht, welches es nur bei mir ausführen kann, weil der Vater immer neue Ausreden findet, sie dort nicht hinzubringen. Dabei habe ich das nicht allein enschieden, sondern im Vorfeld immer mit ihm abgesprochen. Interessiert aber null. Ich werde das auch mit meinem Kind besprechen, was es davon hält. Trotzdem möchte ich was vorschlagen, mich vorher aber kurz beraten lassen, ob ich es wirklich einfach nur so hinnehmen muss und mir das diktieren lassen muss. Ich bin bereit, einen Kompromiss zu finden.

von JanaB am 23.10.2018, 11:48



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Nein, hinnehmen musst du das sicher nicht. Und es wäre ziemlich schade, wenn ihr keine einvernehmliche Lösung finden könntet. ich denke den meisten geht es nur darum aufzuzeigen, dass der Vater sich bemüht im Gegensatz zu vielen anderen offenbar und ihm grundsätzlich der Umganz zusteht. Wenn so oft eher davon die rede ist, dass der Vater mal wieder nicht konnte ist es für einige eben unverständlich, warum du dich darüber beschwerst, dass der Vater will ;-) Würde er klagen, würden ihm sicher die WE´s zugesprochen werden - ob genau nach seinen Wünschen wird dir vermutlich keiner sagen können. Das sind doch eher Einzelfall-Entscheidungen oder Ermessenssache. Eine Gesetzt, dass ihm genau die Anzahl und die gewünschten Termine zusichert gibt es nicht. Zumal du dich ja nicht grundsätzlich sperrst. Was aber sicher sein würde - du kannst ebenfalls nicht nur zu deinen Wünschen die Nachholtermine bestimmen. Ich würde ihm da entgegenkommen und sowas wie 2 WE´s Papa - 1 WE Mama - 2 WE´s Papa usw. bis schnellstmöglich wieder der "Gleichstand" erreicht ist. Sieh es mal so: je schneller das Thema jetzt abgefrühstückt ist, umso eher seid ihr wieder beim Normalzustand.

von cube am 23.10.2018, 11:56



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Liebe Cube, genau darum geht es, das aufzuzeigen. Und ich beschwere mich nicht mal darüber, dass er sich kümmert. Das sollte er auch. Wenn er das so mit den Umgangsterminen jetzt möchte und auf beide Wochenenden pocht, was ich ja auch nicht grundsätzlich ablehne (auf ein drittes hat er keinen Anspruch, weil er den Zusatztermin zum Ausgleich direkt vor der Kur nicht (wenigstens zum überwiegenden Teil) in Anspruch genommen hat), dann ist ein Wochenende mit dem jetzigen bereits abgegolten. Dann könnte er sich noch ein Wochenende aussuchen und dann geht anschließend wieder alles seinen geregelten Gang. Ich danke dir, dass du da auch Verständnis zeigst und auch verstehst, dass es nicht um eine Verweigerung geht, sondern nur um die Art und Weise des Ausgleichs und dieses vorschreiben lassen müssen. Vor den Sommerferien hatte er das Kind auch ein Wochenende zusätzlich vor meinem Urlaub, weil sein Umgangswochenende da hineingefallen wäre. Ich finde, dass zeugt schon davon, dass ich mitnichten Umgang verweigere, sondern nur versuche, eine für alle Seiten günstige Lösung zu finden. Auch für mein Kind, es hat seinen Lebensmittelpunkt bei mir und ist auch gern am Wochenende bei mir. LG

von JanaB am 23.10.2018, 12:17



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Hallo, Vielleicht könnt ihr euch ja so einigen, dass er die Kinder 2 aufeinanderfolgende Wochenenden hat, dann wieder du ein Wochenende, er 2, du 1, so lange bis ihr die Zeit ausgeglichen habt. LG luvi

von luvi am 23.10.2018, 21:22



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Jana, nach den zusätzlichen Infos würde ich: ggf. echt zum Jugendamt gehen. Denn es scheint um mehr zu gehen als "nur" einen nachgeholten Umgangstermin. Wenn der KV in vernünftiger Entfernung wohnt dann kann er das Kind auch zum Hobby, fahren, so wie Du. Ob er das spannend findet oder nicht, tut eigentlich nix zur Sache, denn das Interesse und Wohl des Kindes geht vor. Ich würde echt Tagebuch führen und solche Dinge dokumentieren. Welches Hobby? Turniere? Wie alt ist das Kind? Mein Ex kam auch immer 15 min vorbei an SEINEM Wochenende wenn ICH das Kind zum Turnier gefahren habe. Wäre ich nicht gefahren, hätte das Kind nicht mitspielen können... Und gar nicht ging, wenn es weiter als 30 km weg war, dann war sowieso klar dass ICH das alles fahren muss an SEINEM Wochenende. Mein jetziger Mann steht fast jedes Wochenende zw. 5 und 8 Uhr Sonntags auf um seine Tochter zu einem Spiel zu fahren, SO geht das :-) VG D

von desireekk am 23.10.2018, 23:33



Antwort auf: Umgang nachgewähren

hi, dein Ex kann viel fordern, wenn der Tag lang ist. Biete ihm einige Wochenenden an, da soll er sich 2 aussuchen. Sind ihm alle deine Vorschläge nicht genehm, soll er halt klagen. Da du ihm genug Angebote gemacht hast müsste er erstmal erklären, wieso er klagt, anstatt 2 davon wahrzunehmen. Mit "ichwillaber" wird er da nicht weit kommen. Lass dich nicht verrückt machen. floe

von la-floe am 24.10.2018, 08:54



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Liebe Desiree, sie geht in die Tanzschule. Seit mittlerweile über 4 Jahren. Und sie haben auch ca 2 mal im Jahr Auftritte, wofür sie Tänze einstudieren. Natürlich möchte er bei den Auftritten mit seiner Frau dabei sein. Dafür, dass sie aber Samstags vormittags eine Stunde in die Tanzschule kommt, dazu ist er zu.... (kannst selbst nen Wort einsetzen). LG

von JanaB am 24.10.2018, 09:42



Antwort auf: Umgang nachgewähren

Ich werde ihm noch einen Termin anbieten, denn einer ist bald abgegolten. Er hatte bereits 2 Möglichkeiten, einen hat er selbst nicht nachgefragt, einen hat er abgelehnt. Mit dem Ausgleich am Wochenende vor der Kur wären es sogar 3 gewesen. Ansonsten soll er wirklich klagen. Ich verweigere ihm ja nichts Lg

von JanaB am 24.10.2018, 09:47



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