Hat der KV genau die gleichen rechte weil mein kind ist ja vor dem 1.Mai gezeugt worden und wir normaler weiße zu dem alten gezetz gehören hat er trotzdem die gleichen rechte weil er steht auch nicht in der geburtzurkunde und ist auch nicht eingetragen als vater nur auf dem vaterschaftstest bleibt das trotzdem das gleiche oder gibt es da doch ein anderes gesetz. Zählt das auch weil ich habe das alleinige sorgerecht und aufenthaltbestimmungsrecht weil wir nicht zusammen sind.
von Wollenberg am 23.07.2013, 20:15