Guten Tag, mein Partner hat bereits ein Kind aus einer früheren Ehe. Es übernachtet regelmäßig bei uns, seit dem Zeitpunkt der Scheidung, also seitdem es 2,5 Jahre alt ist. Er hat viel mit Anwälten darum gekämpft. Nun ist aus unserer Beziehung ebenfalls ein wundervolles Kind entstanden. Jedoch scheint die Beziehung zu bröckeln. Hätte er im Falle einer Trennung das Recht auf Übernachtungen? Kann er dies mittels Anwalt einfordern? Unser Kind ist gerade einmal 9 Monate alt und wird noch teilweise gestillt und dies soll auch so bleiben. Ab wann hätte er ein Recht auf Übernachtungen? Ich übernehme 95% der Pflege und Beschäftigung. Er kümmert sich selten aufgrund seiner beruflichen Situation. Hat weder Ahnung, welche Mahlzeiten es erhält noch hat er es schonmal wirklich ins Bett gebracht noch weiß er, wie es angemessen gekleidet wird. Vielen Dank im Voraus.
von luna1990 am 15.04.2018, 21:31